Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Bürgermeister Dr. Marius Hahn nahm den Bescheid für die Stadt entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass gerade Orte wie das geplante Jugendzentrum, an denen junge Menschen zusammenkommen, aber mit Blick auf den Zeppelinpark auch Plätze, die allen Generationen offenstehen, möglichst auch für alle nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Ministerin Hofmann.
Vorgesehen ist, den geplanten Zeppelinpark für möglichst alle Menschen als öffentlich zugängliche Freizeitsportanlage nutzbar zu machen. Dabei steht besonders das Thema generationenübergreifende Angebote im Fokus. Neben reibungsarmen Wegeflächen für unterschiedliche Geschwindigkeiten – Joggen, Rollsport, Spazieren – soll insbesondere bei den Aufenthalts- und Bewegungsflächen auf inklusive Details Wert gelegt werden: So können auch von Personen im Rollstuhl beispielsweise an der Calisthenics-Anlage trainieren, Inklusionsbänke bieten im gesamten Sportpark verteilt Sitzmöglichkeiten für alle Besuchenden.
„Inklusion bedeutet für uns, dass öffentliche Räume von möglichst vielen Menschen selbstständig und selbstverständlich genutzt werden können. Mit der Förderung des Landes können wir den Zeppelinpark um zahlreiche Elemente erweitern, die Begegnung, Bewegung und Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen ermöglichen“, sagte Bürgermeister Dr. Marius Hahn.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob inklusive Spiel- und Sportplätze, Verwaltungsgebäude oder kommunale Gemeinschaftseinrichtungen – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Sozialministerin abschließend.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.