Neben der Soforthilfe für die hessischen Tafeln unterstützt die Landesregierung auch tafelähnliche Vereine und Einrichtungen, die in kirchlicher Trägerschaft arbeiten und dem Gedanken der Tafeln folgen. Für diese Vereine hat die Landesregierung im Frühjahr rund 100.000 Euro aus Lottomitteln zur Verfügung gestellt.
„Damit weitere Vereine und Einrichtungen von dieser Unterstützung profitieren können, haben wir den Förderzeitraum verlängert und die formalen Voraussetzungen angepasst“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Damit helfen wir den antragstellenden Initiativen unbürokratisch und schnell. Nun können auch Anträge von Einrichtungen geprüft werden, die neben dem Verteilen von Lebensmitteln weitere Angebote wie Körperhygiene, Wäschepflege oder die Vermittlung in weitere Hilfen anbieten.“
Der ursprüngliche Förderzeitraum endete am 30. September. Anträge können formlos mit den notwendigen Nachweisen und Angaben bis spätestens 29. Februar 2024 an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden, hessen-steht-zusammen@hsm.hessen.de gerichtet werden.
Ein Projekt- und Finanzierungsplan sowie die Kontakt- und Bankverbindungsdaten sind dem Antrag beizufügen.
Weitere Informationen und die ausführlichen Antragskriterien können im ArtikelÖffnet sich in einem neuen Fenster Zuwendung aus Lottomitteln für tafelähnliche Vereine sowie entsprechend arbeitende Einrichtungen abgerufen werden.