Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hat die Unterstützung der Landesregierung für den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs bekräftigt. „Mit diesem Gesetz schaffen wir eine demokratisch legitimierte Struktur zur Wahl einer Landeselternvertretung und wahren gleichzeitig die kommunale Zuständigkeit für die Kinderbetreuung“, hatte der Minister bereits im Rahmen der ersten Lesung des Fraktionsgesetzentwurfs gesagt.
„Kindertagesbetreuung ist eine freiwillige Angelegenheit, die durch eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Dreieck Eltern-Kita-Träger gekennzeichnet ist. Als Partner steht man in einem Dialog – eben dies schafft das Gesetz: Eltern werden von wesentlichen Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit zu Stellungnahme“, so Klose weiter.
Wachsende Zahl von Kindern
Die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung gegen den Fachkräftemangel waren ebenfalls Thema der Debatte: „Die Kindertagesbetreuung steht vor der Herausforderung, mit einer nicht schnell genug wachsenden Zahl von Fachkräften, die bereits hoch belastet sind, eine wachsende Zahl von Kindern und steigende Betreuungszeitanforderungen in Einklang zu bringen. Die gute Nachricht ist, dass die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung in Hessen nach wie vor attraktiv ist: Deshalb haben seit 2019 rund 6.000 zusätzliche Personen den Weg in Gruppendienst, Leitung und Verwaltung der hessischen Kitas gefunden – das ist ein deutlicher Schritt voran und ein Zeichen für den Erfolg der Bemühungen der Träger, Kommunen und des Landes.“ Dennoch seien die neuen Mindeststandards nicht überall erreicht oder derzeit erreichbar. Deshalb und aufgrund der besonderen Krisen der letzten drei Jahre müssten die höheren Mindeststandards von 2020 – leider – für zwei weitere Jahre ausgesetzt werden.