„Externe und unabhängige Beratung leistet in der hessischen Antidiskriminierungsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Antidiskriminierungsberatung zu regionalisieren und so allen Menschen in Hessen einen direkten wie einfachen Zugang zu ermöglichen. Wir schreiben deshalb jetzt eine Projektförderung mit dem Ziel aus, die Antidiskriminierungsberatung künftig in allen drei hessischen Regierungsbezirken zu verankern.“ Projektanträge können ab sofort bis zum 04.03.2021 eingereicht werden. Der Zuwendungszeitraum läuft vom 01.04.2021 bis 31.03.2022. Bei erfolgreichem Projektverlauf ist eine Verlängerung vorgesehen. Alle Interessierten sind nun eingeladen, einen Antrag einzureichen.
Das hessenweite Netzwerk Antidiskriminierungsberatung „ADiBe“ hat diese Aufgabe in den vergangenen Jahren ausgeführt und Menschen im ganzen Land unterstützt und begleitet, die Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Die netzwerkbasierte Arbeitsweise hat dabei entscheidend mitgeholfen, Antidiskriminierungsberatung in Hessen zu etablieren und weiterzuentwickeln. „Die rassistischen Morde in Hanau vor einem Jahr zeigen, dass wir noch konsequenter und entschiedener gegen Rassismus und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgehen müssen. Dabei erfüllt eine unabhängige Antidiskriminierungsberatung als Teil vieler weiterer Maßnahmen der Hessischen Landesregierung eine wichtige präventive Funktion“, so Kai Klose weiter.
Um schnell und effektiv wirken zu können, setzt „ADiBe“ früh und als Netzwerk an, um so in die Breite der Gesellschaft hinein wirken zu können und nachhaltig diskriminierende Handlungen und Haltungen zu bekämpfen.
„Diskriminierung zu erfahren, ist leider kein Randphänomen. Für viele Menschen ist das Teil ihrer Alltagserfahrung. Als unabhängiges Angebot unterstützt und stärkt die Antidiskriminierungsberatung Menschen, die in ihrer Würde verletzt werden. Außerdem vermittelt und sensibilisiert diese Arbeit. Hierdurch gewinnen nicht nur die Betroffenen, sondern die gesamte Gesellschaft profitiert“, sagt Minister Klose.
Die Projektausschreibung sowie weitere Unterlagen zur Antragstellung können hierÖffnet sich in einem neuen Fenster heruntergeladen werden.
Hintergrundinformationen:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität.
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen in einer vergleichbaren Situation benachteiligt werden, diese Benachteiligung an ein schützenswertes Merkmal anknüpft und kein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür vorliegt. Dazu zählen unmittelbare oder mittelbare Benachteiligungen, Belästigung und sexuelle Belästigung. Häufig ereignen sich Diskriminierungen in Situationen, in denen starke Abhängigkeitsbeziehungen wirken (z. B. im Arbeitskontext). Das Aufsuchen einer Antidiskriminierungsberatung stärkt Betroffene und stellt wichtige Informationen zu Handlungsmöglichkeiten bereit.
Die Antidiskriminierungsstelle wurde 2015 als Stabsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet. Sie bietet eine Erst- und Verweisberatung an. Aufgrund des Neutralitätsgebotes erfolgt jedoch keine psychosoziale oder rechtliche Beratung durch die Stelle. Aus diesem Grunde wurde die Antidiskriminierungsberatung erweitert, die seither vom ADiBe-Beratungsnetzwerk Hessen geleistet wird, in dem sich 19 Organisationen engagieren und die von der Bietergemeinschaft Rechte behinderter Menschen in Marburg und der Bildungsstätte Anne Frank getragen wird. Seit 2018 werden darüber hinaus eine hessenweite Inklusionsberatungsstelle (Inklu-Beratung Hessen) sowie vier regionale Antidiskriminierungsnetzwerke in Nord-, Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet gefördert (AdiNet).