Mit der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger ist jetzt die Förderrichtlinie zum Ausbau barrierefreier Baumaßnahmen in den Kommunen in Kraft getreten. „Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützen wir die Kommunen beim Abbau von Barrieren vor Ort. Egal, ob ein Aufzug, eine Induktionsanlage oder ein Blindenleitsystem benötigt wird: Wir haben die Förderrichtlinie bewusst so offen gestaltet, dass alle Formen von Behinderungen und die dafür notwendigen baulichen Lösungen angesprochen werden. Damit setzen wir die UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen weiter konsequent um“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Jährlich hat die Landesregierung mindestens 8,5 Millionen Euro für mehr Barrierefreiheit in Hessen vorgesehen. „Kommunale Gebäude wie beispielsweise Rat- oder Gemeinschaftshäuser, aber auch Feuerwehrgebäude, Schwimmbäder und viele andere können so barrierefrei gestaltet werden“, so Sozialminister Klose weiter. „Das Förderprogramm kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute. Als vielfältige Gesellschaft im demographischen Wandel profitieren wir alle von inklusiven Strukturen vor Ort.“
Ansprechpartner für Fragen dazu ist das Referat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, das über die Webseite
www.brk.hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.de sowie das Postfach
UN-BRK@hsm.hessen.de erreichbar ist. Auf der Webseite finden Sie weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie. Telefonische Anfragen richten Sie bitte unter der 0611 – 3218 2241 an Sonja Hoffmann.