Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Land verlängert Projekt zur beruflichen Orientierung

Seit Beginn des Schuljahrs können Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Bereichen Sehen, Hören, geistige oder körperliche und motorische Entwicklung externe Unterstützung in einem Betriebspraktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.

Dafür hat Hessen das Projekt „BOM/ZABIB – eine Berufsorientierungsmaßnahme“ als Fortführung der „Initiative Inklusion“ bis 2026 verlängert bzw. neuaufgelegt. „BOM“ steht dabei für Berufsorientierungsmaßnahme, „ZABIB“ für „Zugangschancen für den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Begleitung des Integrationsfachdienstes oder des Berufsbildungswerkes“.

„Bildung und Qualifizierung sind für gesellschaftliche Teilhabe von entscheidender Bedeutung – insbesondere für Personen mit Behinderungen“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Teilhabe gelingt, wenn Menschen sich entsprechend ihrer Stärken und Fähigkeiten entfalten können –das ist Ziel des Projekts.“ Aufgrund der Neigungen der Schüler*innen werden bei BOM/ZABIB ihre Eignung und Leistungsfähigkeit identifiziert. Auf dieser Basis finden die beteiligten externen Dienstleister vor Ort einen zu den Schüler*innen passenden Praktikumsplatz, bereiten sie auf ihr Praktikum vor und übernehmen ihre Begleitung.

„Begleitete Praktika haben mehrere positive Seiten: Sie ermöglichen den Jugendlichen zu zeigen, was sie können und dadurch Selbstvertrauen zu entwickeln. Zudem haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Jugendlichen in der Praxis kennenzulernen. Das erhöht oft die Bereitschaft, sie auch einzustellen“, sagt Susanne Selbert, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.

Das Projekt ist Teil der Bildungskettenvereinbarung des Bundes, die die bessere Verzahnung der Förderinstrumente von Bund und Ländern zum Ziel hat. Minister Klose betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung aufeinander bezogener Förderangebote beim Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere für die Gruppe benachteiligter Menschen am Arbeitsmarkt: „Stabile und gut abgestimmte Förderketten verbessern gerade für Menschen mit schlechteren Startchancen die Möglichkeit, ihre Talente zu entdecken und zu entfalten und sich in Ausbildung und Arbeit zu integrieren.“

Hintergrundinformation

Gemeinsames Ziel ist, Jugendliche durch sinnvoll aufeinander abgestimmte und sich ergänzende Maßnahmen im Prozess der Berufs- und Studienorientierung zu unterstützen und so zu fördern, dass sie ihre Berufswahlentscheidung auf Grundlage ihrer Interessen und Fähigkeiten eigenverantwortlich und sachgerecht treffen können.

Betriebspraktika und -erkundungen ermöglichen den Schüler*innen Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt, um ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden zu können und motiviert sie dadurch stärker für ihren beruflichen und schulischen Bildungsweg. In diesem Zusammenhang lernen Schüler*innen unter anderem, sich unter realen Bedingungen zu bewerben, vorzustellen und für sich zu erproben, ob sie den Anforderungen in ihrem gewählten Beruf genügen. Anzahl, Dauer und Organisationsform der Betriebspraktika sind unterschiedlich geregelt.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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