Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können ihre Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Hessen jetzt online beantragen. Der TÜV Hessen bietet diesen neuen digitalen Service landesweit an, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und Sozial- und Integrationsminister Kai Klose am Dienstag mitteilten. Die Fahrerkarte dient zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten von Fahrerinnen und Fahrern.
Online-Antrag erleichtert Prozess
Der Online-Antrag erspart den bislang erforderlichen Besuch bei der technischen Prüfstelle. Die Antragsstellung erfolgt über die Internetseite des TÜV Hessen. Der Identitätsnachweis ist über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Europäischen ID-Karte möglich. Dokumente wie das biometrische Foto, die Unterschrift und weitere Nachweise können hochgeladen und der Antrag digital bezahlt werden. Zur Sicherstellung der Biometrie des hochgeladenen Fotos wird eine Software der Bundesdruckerei verwendet. Ein Chatbot unterstützt bei Fragen zur Fahrerkarte und zum Antragsverfahren.
Die technische und fachliche Entwicklung des neuen Online-Dienstes „Fahrerkarte“ erfolgte in Kooperation zwischen dem Hessischen Wirtschaftsministerium (HMWEVW), dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als IT-Dienstleister. Hessen setzt damit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) um. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, alle Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich und digital anzubieten. Die Online-Dienste werden nach dem Prinzip "EfA - Einer für Alle" zentral entwickelt und stehen auch den zuständigen Stellen anderer Bundesländer zur Verfügung.
Verwaltungsdigitalisierung schreitet voran
„Das digitale Antragsverfahren für Fahrerkarten ist eine beträchtliche Erleichterung für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die Zeit und Mühe spart“, sagte Minister Al-Wazir. „Hessen handelt konsequent, um den Bürgerinnen und Bürgern moderne und benutzerfreundliche Verwaltungsdienstleistungen anzubieten."
Minister Kai Klose erläuterte: „Mit der Online-Beantragung ermöglichen wir einen einfachen und sicheren Antragsweg, der den hohen Anforderungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr entspricht. Fahrerinnen und Fahrer können die Fahrerkarte rund um die Uhr beantragen sowie ihre Identität und Antragsberechtigung zuverlässig elektronisch nachweisen.
Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus ergänzte: „Bei der Verwaltungsdigitalisierung kommen wir in Hessen immer weiter voran. Effiziente Onlineanträge beschleunigen die Prozesse und erleichtern den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. Im Rahmen unserer Digitalstrategie stellen wir in 2023 und 2024 allein knapp 50 Millionen Euro zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Verfügung.“
Bei Fragen zur Online-Leistung „Fahrerkarte“ steht das Funktionspostfach
fahrtenschreiber@wirtschaft.hessen.de zur Verfügung.
Weiterführende Infos
Antragsportal mit zusätzlichen InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster