Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sprachmittlung für gewaltbetroffene Frauen

Für gewaltbetroffene Frauen sind bedarfsgerechte Informationen und verständliche Kommunikation essentiell, um Schutz vor Gewalt und Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Dies trifft im besonderen Maße auf Frauen mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen sowie Frauen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung zu. Um die Einrichtungen des Frauenschutzsystems wie Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen und Frauennotrufe bei ihren Ausgaben für professionelle kultursensible Sprachmittlung und den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern unterstützen, hat Hessen in diesem Jahr das Förderprogramm Sprachmittlung aufgelegt. Die Antragstellung zur Förderung ist nun gestartet.

Das Förderprogramm ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und stärkt die Unterstützung für besonders schutzbedürftige gewaltbetroffene Frauen, die oftmals mit sprachlichen und kommunikativen Barrieren konfrontiert sind.

Anne Janz Staatssekretärin für Soziales und Integration

Gefördert werden unter anderem Ausgaben für (Gebärden-)Dolmetscherinnen und (Gebärden-)Dolmetscher, um bei Beratungs- und Unterstützungsprozessen von Klientinnen, eine qualifizierte Sprachmittlung zu gewährleisten. Auch Ausgaben für Hilfsmittel, um kommunikative Barrieren zu reduzieren, sind förderfähig. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung von Informationsflyern in andere Sprachen oder in Leichter Sprache oder die barrierefreie Gestaltung von Webseiten.

Das Programm beruht auf einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und ist Teil der kontinuierlichen Bestrebungen der Landesregierung, das hessische Frauenschutzsystem zu unterstützen und zu stärken.

In der aktuellen Legislaturperiode wurden in Hessen so viele Mittel wie noch nie für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen standen im Jahr 2019 5,8 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Jahr sind es knapp 9,7 Mio. Euro. Diese Summe wurde für das Haushaltsjahr 2024 abermals aufgestockt auf 10,4 Mio. Euro. Darüber hinaus stellt das Land in diesem Jahr rund 2,1 Mio. Euro (2022: rund 1,7 Mio. Euro) für Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bereit, insbesondere zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und zur gesundheitlichen Versorgung von Gewaltopfern.

Schlagworte zum Thema