Die Landesregierung baut den Schutz von Frauen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich aus. Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz übernimmt das Land ab 2027 die vollständige finanzielle Verantwortung für den laufenden Betrieb des Frauenhilfesystems. Damit geht einher, dass die Landesmittel deutlich erhöht werden: Für 2027 sind rund 30 Millionen Euro und für 2028 rund 31 Millionen Euro vorgesehen, ein Teil davon Mittel des Bundes. Zuletzt hatte das Land rund 10,4 Millionen Euro für das System bereitgestellt.
„Rund jede dritte Frau erfährt laut Bundesamt für Familie mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Das ist eine in hohem Maße erschreckende Zahl“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann am Mittwoch bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfs in Wiesbaden. „Wenn Frauen und ihre Kinder in ihrer eigenen Wohnung, in ihrem eigenen Haus nicht sicher sind, brauchen sie dringend Unterstützung. Mit unserem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz stellen wir das Frauenhilfesystem neu auf und übernehmen Verantwortung.“
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung
Das Anfang 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes sieht vor, dass Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, ab 2032 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und kostenfreie Beratung haben. Die Länder sind verpflichtet, dafür ein bedarfsgerechtes Angebot an Frauenhäusern und Fachberatungsstellen vorzuhalten. Dabei sollen auch besondere Anforderungen, beispielsweise von Frauen mit Behinderungen, berücksichtigt werden.
„Das Gewalthilfegesetz ist ein echter Meilenstein für den Schutz von Frauen. Jetzt kommt es darauf an, den gesetzlichen Anspruch auch in Hessen mit einem entsprechenden Angebot zu hinterlegen“, so Hofmann.
Derzeit stehen in Hessen 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen für Frauen zur Verfügung. Für Frauen und ihre Kinder sind es insgesamt 903 Plätze. Zusätzlich verfügt das hessische Schutzsystem über 25 Notplätze. Ergänzend kommen 48 Beratungsstellen, Notrufe und Interventionsstellen hinzu. Bereits im kommenden Jahr wird das Angebot weiter ausgebaut: Im Vogelsbergkreis und im Landkreis Groß-Gerau entstehen zwei zusätzliche Frauenhäuser. Damit und mit dem Ausbau bestehender Einrichtungen steigt die Zahl der Plätze für Frauen auf 404.
Mehr Geld für den laufenden Betrieb
Bisher wird das Frauenhilfesystem über Landesmittel, kommunale Mittel und Eigenmittel der Träger finanziert. Das Ausführungsgesetz ordnet die Finanzierung grundlegend neu: Ab 2027 übernimmt das Land die Betriebskosten der bestehenden Frauenhäuser und Beratungsstellen vollständig. In den Jahren 2027 und 2028 werden die Mittel zunächst noch über die Kommunen an die Träger weitergeleitet, ab 2029 erfolgt die Finanzierung direkt durch das Land.
„Unsere Zuschüsse für die Betriebskosten lagen zuletzt bei über zehn Millionen Euro. Ab dem kommenden Jahr werden sich die Zahlungen von Bund und Land in etwa verdreifachen“, erklärte Hofmann. „Damit erhöhen wir die Mittel für den laufenden Betrieb des Frauenhilfesystems massiv und schaffen für die Träger eine verlässliche Finanzierungsgrundlage.“
Schutzplätze werden bedarfsgerecht ausgebaut
Um den weiteren Ausbau gezielt zu planen, fördert das Land die Durchführung einer Bestands- und Bedarfsanalyse des Frauenhilfesystems. Die Ergebnisse werden Ende dieses Jahres erwartet. Untersucht wird unter anderem, wo besonders viele Anfragen nach Schutzplätzen eingehen, wie sich die regionale Kriminalitätslage darstellt und welche besonderen Bedarfe an den jeweiligen Standorten bestehen.
Für den Aus- und Neubau von Frauenhausplätzen sind in den kommenden Jahren jeweils mindestens fünf Millionen Euro vorgesehen. Dabei sollen zum einen Vorhaben unterstützt werden, deren Planungen bereits weit fortgeschritten sind. Zum anderen soll prioritär dort ausgebaut werden, wo die Bestands- und Bedarfsanalyse die größten Lücken aufzeigt.
„Wir wollen insbesondere dort schnell ins Handeln kommen, wo der Bedarf am größten ist und wo schnell zusätzliche Schutzplätze geschaffen werden können. Die Bestands- und Bedarfsanalyse wird uns dafür eine wichtige Grundlage liefern“, sagte Hofmann. „Unser Ziel ist klar: Frauen, die von Gewalt betroffen sind und ihre Kinder sollen schnell und unkompliziert den Schutz und die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Das Gewalthilfegesetz ist ein echter Meilenstein. Mit unserem Ausführungsgesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Hessen den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032 erfüllt. Das ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine politische Notwendigkeit und ein Anliegen, von dem ich persönlich zutiefst überzeugt bin. Wir übernehmen diese Verantwortung“, so Hofmann.