Kommunalisierung Sozialer Hilfen

Mit der Rahmenvereinbarung zur Kommunalisierung sozialer Hilfen wird der bedarfsgerechte Ausbau sozialer Infrastruktur (Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen) in Hessen in den Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) unterstützt. Anbieter sozialer Leistungen wenden sich an Ihre regional zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung um entsprechende Fördermittel zu beantragen.

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Im Jahr 2005 startete das Projekt „Kommunalisierung sozialer Hilfen“. Ziel war die bedarfsgerechte Planung und Sicherstellung der örtlichen sozialen Infrastruktur verbunden mit der Gewährleistung landesweit vergleichbarer Versorgungs- und Lebenssituationen. Nach einer Pilotphase folgte der damaligen Vereinbarung die Rahmenvereinbarung über die Kommunalisierung sozialer Hilfen zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Sozialministerium, dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen. Sie wurde am 23. August 2013 unterzeichnet. Der Landeswohlfahrtsverband schied zum 1.1.2023 in Folge von geänderten Zuständigkeitsregelungen aus der Vereinbarung aus.

Im Rahmen der freiwilligen Leistungen stellt das Land den 21 Landkreisen und 5 kreisfreien Städten ein Budget in Höhe von derzeit insgesamt 29.295.700 € zur Unterstützung für die einzelnen Bereiche zur Verfügung. Anbieter sozialer Leistungen wenden sich an ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung. Über die Verwendung der Mittel wird in der kommunalen Sozialplanung unter Beteiligung der Ortsligen entschieden. Die Fördermittel werden auf der Basis von Zuwendungsverträgen zwischen der regional zuständigen Gebietskörperschaft und dem Anbieter sozialer Hilfen in Ergänzung kommunaler Mittel weitergegeben.

Das Förderprodukt des Landes zur Kommunalisierung sozialer Hilfen ist Teil des Hessischen Sozialbudgets. Dieses wurde 2014 im Bereich der freiwilligen Transferleistungen erstmalig neu geschaffen. Es hat zum Ziel bei den darin aufgenommenen Produkten und Einzelleistungen keine Leistungsreduzierung im Laufe einer Legislaturperiode vorzunehmen. Diese politische Festlegung wurde auch für die laufende 20. Legislaturperiode beschlossen.

Damit soll die bedarfsgerechte Finanzierung folgender Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen unterstützt werden:

Links:

Rahmenvereinbarung über die Kommunalisierung sozialer HilfenÖffnet sich in einem neuen Fenster