Mit insgesamt 4 SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen hat der Deutsche Bundestag zwischen 1997 und 2010 Vorschriften beschlossen, die die Folgen für Menschen, die zwischen dem 08.05.1945 und dem 02.10.1989 in der sowjetisch besetzten Zone und dann in der ehemaligen DDR Opfer von politischer Verfolgung und Willkürherrschaft geworden sind, abmildern bzw. heilen und sie rehabilitieren sollen.
1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz: Entschädigung für Haftzeit
Mit dem ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wurde als dessen zentrales Element das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz eingeführt, auf dessen Grundlage Opfer von politischer Strafverfolgung rehabilitiert und für die Haftzeit entschädigt werden.
2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz: Verwaltungsunrecht
Das zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz schuf als wichtigste Vorschriften das Berufliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz. Mit diesen beiden Gesetzen wurde Opfern von Verwaltungsunrecht und Verwaltungswillkür der DDR und dort im Berufsleben politisch verfolgten Menschen die Möglichkeit gegeben, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und Folgeleistungen in Anspruch zu nehmen.
3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz: Opferpension für Haftopfer
Mit dem dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wurde im Wesentlichen das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz novelliert und der Leistungskatalog um eine Opferpension für die Haftopfer ausgeweitet.
4. Verlängerung der Antragsfristen bis 2019/20
Mit dem vierten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften wurden die Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz nochmals bis zum Dezember 2019 bzw. 2020 verlängert. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages und den Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes wurden Opferfamilien mit Kindern deutlich besser gestellt. Auch ist jetzt bei der Opferpension nach dem StrRehaG der Ausschluss von Schwerkriminellen vorgesehen.