Freiwillige Praktika zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 € gefördert werden.
Probebeschäftigungen: Sprechen Sie uns bei einer notwendigen Verlängerung an.
Ausbildungsprämien von bis zu 10.000 € können für einen betrieblichen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungsberuf gezahlt werden.
Einstellungsprämien von bis zu 9.000 € können für die Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Menschen der Zielgruppe gezahlt werden.
Zusatzprämien von bis zu 4.000 € können gezahlt werden für:
- ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung
- junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie
- Teilnehmende am Modellprojekt (BOM), die ausgebildet oder beschäftigt werden.
Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung: Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen zum Beispiel durch Integrationsfachdienste anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.
Projektförderung: Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen verbessern.