Ein junger Mann mit Down Syndrom arbeitet in einem Supermarkt

Information für Arbeitgeber - HePAS

Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen. Ein gemeinsames Programm des Ministeriums für
Soziales und Integration und des LWV Hessen Integrationsamtes.

bietet Unternehmen und Dienststellen finanzielle Anreize, behinderte Menschen als Fachkräfte zu gewinnen, um mit ihnen gemeinsam ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen in ein reguläres, möglichst dauerhaftes Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis zu vermitteln.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und das LWV Hessen Integrationsamt arbeiten eng mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern zusammen.
Für Maßnahmen und Einstellungen in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023 werden dafür Mittel aus der Ausgleichsabgabe bereitgestellt.

  • die schwerbehinderte Menschen einstellen, die arbeitslos sind oder Arbeitssuchende ohne den Status einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.
  • die Menschen im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen einstellen.
  • die schwerbehinderte Schulabgänger, die einer Unterstützung bedürfen, beschäftigen oder ausbilden.
  • die Teilnehmende am Modellprojekt Berufliche Orientierungsmaßnahmen (BOM) ausbilden und beschäftigen.
  • die erstmals eine Inklusionsvereinbarung abschließen.

Freiwillige Praktika zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 € gefördert werden.

Probebeschäftigungen: Sprechen Sie uns bei einer notwendigen Verlängerung an.

Ausbildungsprämien von bis zu 10.000 € können für einen betrieblichen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungsberuf gezahlt werden.

Einstellungsprämien von bis zu 9.000 € können für die Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Menschen der Zielgruppe gezahlt werden.

Zusatzprämien von bis zu 4.000 € können gezahlt werden für:

  • ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung
  • junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie
  • Teilnehmende am Modellprojekt (BOM), die ausgebildet oder beschäftigt werden.

Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung: Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen zum Beispiel durch Integrationsfachdienste anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.

Projektförderung: Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen verbessern.

  • Haupt(wohn)sitz des schwerbehinderten Menschen und des Unternehmens, das gefördert werden soll, liegen in Hessen.
  • tarifliche oder ortsübliche Entlohnung
  • Tätigkeit von mindestens 18 Stunden wöchentlich, bei Praktika und Teilnahme am Modellprojekt BOM mindestens 15 Stunden wöchentlich
  • Beantragung vor Beschäftigungsbeginn, in Ausnahmen ist eine verspätete Antragstellung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn möglich.

HePAS - Ein Beispiel

„Werde ich je wieder Arbeit finden?“, das fragte sich Dennis Schoormann lange Zeit. Selbstzweifel plagten den jungen Mann. Sorge um die Zukunft. Und dann hatte er Glück: Eine Stelle als Verkäufer beim Rewe-Markt in Hofgeismar. „Endlich kann ich mich auch beruflich engagieren“. Dennis Schoormann ist im Rewe-Markt angestellt. Nach einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme (Unterstützte Beschäftigung), war sein Chef Sven Schäfer sicher: „Der schafft das und der passt auch gut zu uns.“ Zunächst lief der Vertrag für zwei Jahre, mittlerweile ist das Arbeitsverhältnis unbefristet. Der Eigentümer des Rewe-Supermarktes hat schon in der Vergangenheit mit behinderten Menschen gute Erfahrungen gemacht. Nach der Qualifizierungsmaßnahme, Auftraggeber war die Agentur für Arbeit, gewährte diese dem Arbeitgeber außerdem einen Eingliederungszuschuss. Das Integrationsamt finanzierte eine Einstellungsprämie nach dem Hessischen Perspektivprogramm. Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen erhielt der Arbeitgeber einen Betrag in Höhe von 9.000 €.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sind Sie der Meinung, dass schwerbehinderte Beschäftigte auch zur Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs Ihres Unternehmens beitragen können? Dann verzichten Sie nicht auf die Unterstützung. Mehr Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite integrationsamt-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Kontakt

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Integrationsamt

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Kölnische Str. 30
34117 Kassel

Luisa Wagner
Tel. 0561 1004 - 2531
Fax 0561 1004 - 2650
luisa.wagner@lwv-hessen.de

Daniela Wunsch
Tel. 0561 1004 - 2614
Fax 0561 1004 - 2650
daniela.wunsch@lwv-hessen.de

Lukas Netzker
Tel. 0561 1004 - 2065
Fax 0561 1004 - 2650
lukas.netzker@lwv-hessen.de