Ein junger Mann mit Down Syndrom arbeitet in einem Supermarkt

HePAS Informationen für Arbeitgeber

Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen. Ein gemeinsames Programm des Ministeriums für Soziales und Integration des Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamtes.

bietet Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern finanzielle Anreize, behinderte Menschen als Fachkräfte zu gewinnen, um mit ihnen gemeinsam ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen in ein reguläres, möglichst dauerhaftes Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis zu vermitteln.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und das LWV Hessen Integrationsamt arbeiten eng mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern zusammen.
Für Maßnahmen und Einstellungen in der Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 werden dafür Mittel aus der Ausgleichsabgabe bereitgestellt.

  • die schwerbehinderte Menschen einstellen, die arbeitslos oder Arbeitssuchende ohne den Status einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit sind.
  • die Menschen im Anschluss an eine Beschäftigung in einer WfbM einstellen.
  • die schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen.
  • die junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit ausbilden oder beschäftigen.
  • die erstmals eine Inklusionsvereinbarung abschließen.

Praktika zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie während der Teilnahme an BOM/ZABIB können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000,- gefördert werden.

Probebeschäftigungen können durch Zahlung einer monatlichen Prämie in Höhe von 1.000,- € gefördert werden.

Ausbildungsprämien von bis zu 10.000,- € können für einen betrieblichen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungsberuf gezahlt werden.

Einstellungsprämien von bis zu 9.000,- € können für die Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Menschen der Zielgruppe gezahlt werden.

Zusatzprämien bei Ausbildung und Beschäftigung in Höhe von 4.000,- € können gezahlt werden für:

  • Schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
  • Junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit
  • Ehemalige Beschäftigte einer WfbM
  • Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung

Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung: Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen, beispielsweise durch Integrationsfachdienste, anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.

Projektförderung: Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschäftigungsförderungen schwerbehinderter Menschen verbessern.

  • Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich
  • Beschäftigungsverhältnis in Hessen
  • Zahlung eines tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes
  • Antragstellung vor Beginn der Ausbildung bzw. der Beschäftigung, in Ausnahmefällen bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Praktika: Antragstellung innerhalb der ersten 2 Wochen nach Beginn des Praktikums

HePAS - Ein Beispiel

„Werde ich je wieder Arbeit finden?“, das fragte sich Dennis Schoormann lange Zeit. Selbstzweifel plagten den jungen Mann. Sorge um die Zukunft. Und dann hatte er Glück: Eine Stelle als Verkäufer beim Rewe-Markt in Hofgeismar. „Endlich kann ich mich auch beruflich engagieren“. Dennis Schoormann ist im Rewe-Markt angestellt. Nach einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme (Unterstützte Beschäftigung), war sein Chef Sven Schäfer sicher: „Der schafft das und der passt auch gut zu uns.“ Zunächst lief der Vertrag für zwei Jahre, mittlerweile ist das Arbeitsverhältnis unbefristet. Der Eigentümer des Rewe-Supermarktes hat schon in der Vergangenheit mit behinderten Menschen gute Erfahrungen gemacht. Nach der Qualifizierungsmaßnahme, Auftraggeber war die Agentur für Arbeit, gewährte diese dem Arbeitgeber außerdem einen Eingliederungszuschuss. Das Integrationsamt finanzierte eine Einstellungsprämie nach dem Hessischen Perspektivprogramm. Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen erhielt der Arbeitgeber einen Betrag in Höhe von 9.000 €.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sind Sie der Meinung, dass schwerbehinderte Beschäftigte auch zur Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs Ihres Unternehmens beitragen können? Dann verzichten Sie nicht auf die Unterstützung. Weitere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie hier: Internetseite des Integrationsamtes des Landeswohlfahrtsverbandes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

 

Kontakt

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Integrationsamt

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Kölnische Str. 30
34117 Kassel

Luisa Wagner-Olszewski
Tel. 0561 1004 - 2531
luisa.wagner-olszewski@lwv-hessen.de

Daniela Wunsch
Tel. 0561 1004 - 2614
daniela.wunsch@lwv-hessen.de

Regina Handke
Tel. 0561 1004 - 2434
regina.handke@lwv-hessen.de