Andreas Winkel, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Andreas Winkel

Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Hier finden Sie Informationen zum Werdegang des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen:

 

Geburtsdatum: 28. März 1961 in Gießen/Lahn

Familienstand: verheiratet

 

Seit 15. April 2024

Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

1997-2024

Für den Hessischen Rundfunk in Frankfurt tätig. Zunächst als journalistischer Volontär, dann Radio- und Printreporter, später Redakteur bei hr1 und hr2, zuletzt Planungsredakteur bei hr1.

1998-2024

Neben der Tätigkeit beim Hessischen Rundfunk Arbeit als Freier Journalist. Vor allem Tagungsplanung und Veranstaltungsmoderation für unterschiedliche Institutionen auf der kommunalen und der Landesebene in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie aus dem Bereich der sozialen Dienste. Themen: Behinderung, Inklusion, Bildung, Stadtplanung, Diversität, Arbeit und Beruf, Barrierefreiheit, Inklusion und Schule.

1991-1995

Während des Studiums Lehrgangsleiter für Zivildienstseminare des Paritätischen Bildungswerkes Frankfurt. Schulung von Zivildienstleistenden aus der Behindertenhilfe.

1986 bis 1990

Studentischer Mitarbeiter der Zentralen Studienberatung Frankfurt, zunächst als Studienberater, später Erstellung des ersten „Studienführer für behinderte Studenten“.

1981-1993

Studium der Germanistik, Politik- und Geschichtswissenschaft an den Universitäten in Frankfurt a. M. und Trier.

 

Seit einem Sportunfall im Oktober 1975 querschnittgelähmt.

Aufgaben

Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen.

Das Spektrum meiner Aufgaben ist breit gefächert, sie sind in § 18 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) festgeschrieben. Ich berate die Landesregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen. Damit unterstütze ich das Land darin, seine Verantwortung für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • mit den Schwerbehindertenvertretungen und Behindertenverbänden für die Einhaltung der Gleichstellungsverpflichtung nach dem HessBGG zusammenzuarbeiten.
  • Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und von Behindertenverbänden entgegenzunehmen und zu prüfen.
  • Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Austausch mit den Spitzen in Politik und Verwaltung auf Landesebene anzuregen.
  • das Land Hessen darin zu unterstützen, die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen. Hierzu berate ich die Hessische Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Weiterhin initiiere und begleite ich Integrationsmaßnahmen in der Landesverwaltung.
  • die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den von den kommunalen Gebietskörperschaften für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellten Personen und Gremien zu fördern. Zudem stehe ich mit den kommunalen Gebietskörperschaften im Dialog und unterstütze sie auf deren Wunsch bei der Erstellung von Mustersatzungen.
  • bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die Menschen mit Behinderungen betreffen, werde ich beteiligt und kann Stellungnahmen abgeben.

Bei der Wahrnehmung meiner Aufgaben achte ich darauf, dass die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen, Männern und Kindern mit Behinderungen berücksichtigt werden. Bei der Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben berät mich ein Inklusionsbeirat.

Meine unabhängige Dienststelle ist dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zugeordnet.

Link zum HessBGGÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link zur UN-BRKÖffnet sich in einem neuen Fenster

Inklusionsbeirat

Der Inklusionsbeirat berät den Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Gremium.

Im Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) vom 19. Juni 2019 hat der Inklusionsbeirat bei dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen in § 19 HessBGG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Der Inklusionsbeirat berät und unterstützt ihn bei allen wesentlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen führt den Vorsitz des Inklusionsbeirats. Von den 30 weiteren Mitgliedern sind mindestens 16 Mitglieder Vertreterinnen oder Vertreter der Menschen mit Behinderungen. Die Mitglieder werden von dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen für die Dauer einer Wahlperiode des Landtags ausgewählt und berufen. Bei der Auswahl sind Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnes-beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Die weiteren 14 Mitglieder repräsentieren unterschiedliche gesellschaftliche Akteure im Inklusionsbeirat. Ziel ist es, gemeinsam Wege zum Abbau von Barrieren auszuloten.

Da „Behinderung“ ein Querschnittsthema ist, hat es eine große Bandbreite und Komplexität. Dies bedeutet, dass alle Politik- und Lebensbereiche davon berührt sind. Andreas Winkel ist es wichtig, die Anliegen der Menschen mit Behinderungen selbst voranzubringen, im Sinne von „Nichts über uns ohne uns“. Daher wünscht er sich, dass der Inklusionsbeirat ihn mit seiner breit gefächerten Expertise durch die vielfältige Zusammensetzung als Beratungsgremium bei seiner Arbeit konstruktiv und tatkräftig unterstützt.

Der Inklusionsbeirat der 20. Legislaturperiode des Hessischen Landtages hat sich am 20. Oktober 2020 mit folgenden Mitgliedern konstituiert:

  1. Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen Hessen (AGSV-Hessen)
  2. Arbeitskreis der Kommunalen Behindertenbeauftragten in Hessen, (AKoBea)
  3. Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderun-gen als Vorsitzende
  4. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH)
  5. Bundesverband Schädel- Hirnpatienten in Not e.V.
  6. Deutscher Schwerhörigenbund, DSB, Landesverband Hessen
  7. DGB-Bezirk Hessen-Thüringen
  8. Gemeinsam leben Hessen e.V.
  9. Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
  10. Hessischer Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V.
  11. Hessischer Landkreistag
  12. Hessischer Städte- und Gemeindebund
  13. Hessischer Städtetag
  14. Hessisches Kultusministerium
  15. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
  16. Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  17. Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL e.V.
  18. Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung im PARITÄTISCHEN Wohl-fahrtsverband, Landesverband Hessen
  19. Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Clubs Behinderter und ihrer Freunde e.V. (CBF Hessen)
  20. Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte – Hessen c/o Behindertenwerk Main-Kinzig e.V.
  21. Landesarbeitsgemeinschaft Hessen Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen e.V.
  22. Landesbehindertenrat Hessen
  23. Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Hessen e.V.
  24. Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen e.V.
  25. Landeswohlfahrtsverband Hessen
  26. Lebenshilfe Landesverband Hessen e.V.
  27. Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.
  28. Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hessen (SoVD LV Hessen)
  29. Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
  30. SPRECHEN-HÖREN-LERNEN-FÖRDERN, Landesverband Hessen e.V.
  31. Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)

Aktivitäten

Erfahren Sie hier mehr über die vielfältigen Aktivitäten des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen.

Zu meinen vielfältigen Aufgaben gehört der Austausch mit den hessischen Bürgerinnen und Bürgern. Seit 2011 bietet der jährlich im Hessischen Landtag stattfindende „Hessische Tag der Menschen mit Behinderungen“ dazu eine Gelegenheit. Er steht unter der gemeinsamen Schirmherrschaft des Hessischen Landtagspräsidenten, des Hessischen Sozialministers und von mir. Leider musste er während der Corona-Pandemie ausgesetzt werden. Ich bin aber sicher, dass wir diese Tradition wieder aufnehmen werden, sobald dies möglich ist.

Zudem treten Bürgerinnen und Bürger mit ihren persönlichen Anliegen direkt an mich heran. Wo immer möglich, versuchen mein Team und ich mit Auskunft und Rat weiterzuhelfen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse zu bestehenden Schwierigkeiten oder Problemen von Menschen mit Behinderungen fließen auch in meinen regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung ein. Meine Dienststelle und ich werden auch in Petitionsverfahren beim Hessischen Landtag eingebunden, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen. Ich nehme zu den Anliegen Stellung und bringe dabei die Perspektive unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen in die Diskussionen ein.

Darüber hinaus tausche ich mich zwei Mal pro Jahr mit meinen 16 Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zu aktuellen Themen aus. Von den verschiedenen Projekten, die meine Dienststelle aktuell durchführt beziehungsweise begleitet, möchte ich auf das zur „Verbesserung der Teilhabe von Menschen an der Schnittstelle von Migration und Behinderung in Hessen (MiBeH)“ hinweisen. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf diesen Seiten.

Jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst nehme ich an der Konferenz der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder teil. Im Rahmen dieser Konferenzen werden behindertenpolitische Schwerpunktthemen festgelegt und diskutiert. Die Auswahl trifft die Gastgeberin beziehungsweise der Gastgeber. Bei jeder Sitzung und bei Bedarf auch zwischendurch werden gemeinsame Erklärungen verabschiedet.

Die Erklärungen und Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder - auch aus den vergangenen Jahren – stehen Ihnen auf der Seite des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz, Matthias Rösch, unter diesem LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung

Als Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen setze ich gemeinsam mit den Kooperationspartnern im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und an der Universität Kassel das Projekt „Verbesserung der Teilhabe von Menschen an der Schnittstelle von Migration und Behinderung in Hessen (MiBeH)“ fort. Aufgrund der Fülle der erhobenen Daten in der ersten Projektphase erfolgte eine erneute Beschäftigung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an der Universität Kassel, die über Mittel aus dem Integrationsfonds bis Ende 2022 finanziert wird.

„Das Projekt stellt die erste umfängliche Studie dieser Art dar und betritt in vielen Bereichen inhaltliches und methodisches Neuland,“ so die wissenschaftliche Leiterin der Studie, Frau Prof. Dr. Manuela Westphal von der Universität Kassel. Der erste Zwischenbericht wurde bereits 2019 veröffentlicht.

Basierend auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts wurde ein Wegweiser für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund entwickelt. Oft ist das zergliederte deutsche Rehabilitations- und Unterstützungssystem schon für Spezialisten schwer zu durchblicken. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund stellt es eine noch größere Hürde dar. Der Wegweiser greift diese Problematik auf und verweist bei Fragestellungen in verschiedenen Lebensbereichen auf das Beratungsangebot der seit einigen Jahren etablierten Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB). Der Wegweiser ist in zehn Sprachen erhältlich, darunter auch in Einfacher Sprache. Die Zwischenergebnisse der Studie und der Wegweiser wurden in einer Online-Veranstaltung im Herbst 2020 vorgestellt und erfuhren bei zahlreichen Interessenvertretungen von Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen eine positive Resonanz.

Im Mai 2023 wurde der wissenschaftliche Abschlussbericht von den Projektpartnerinnen und -partnern der Öffentlichkeit in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Unter nachfolgenden Links steht Ihnen der Abschlussbericht in Alltagssprache und in Einfacher Sprache zum Download bereit.

DGS-Videos

Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zu den Aktivitäten des Beauftragten der Hessischen Landesregierung.

Arbeit und Beschäftigung

Deutschland hat sich in der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sichern und zu fördern. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Als größter öffentlicher Arbeitgeber des Landes Hessen steht die Hessische Landesregierung – unterstützt durch mich – für Vielfalt, Chancengleichheit und insbesondere für Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Ich betrachte dies als wichtige gesellschaftliche Aufgabe und als unsere sozialpolitische Verantwortung.

In § 154 des Sozialgesetzbuches IX ist eine gesetzliche Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen von 5 % festgeschrieben. 2019 lag diese Quote in der hessischen Landesverwaltung bei 7,02 % (Angabe des Hessischen Innenministeriums). Durch den demografischen Wandel und das zunehmende Ausscheiden der „Babyboomer-Jahrgänge“ aus dem Erwerbsleben verändert sich aber der Arbeitsmarkt. Auch in Hessen bedeutet dies nicht nur einen signifikanten Rückgang an Fachkräften, sondern auch an schwerbehinderten Beschäftigten.

Eine Herausforderung ist, den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen für unsere Landesverwaltung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen. Daher bietet das Land Hessen seinen Dienststellen Mittel aus dem Integrationsfonds an. Die Förderung gliedert sich in die folgenden vier Bestandteile:

  1. Stellenpool zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
  2. Sonderprogramm zur Beschäftigung von jüngeren schwerbehinderten Menschen
  3. Förderprogramm zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und Arbeitsassistenzen
  4. Landesprogramm zur Beschäftigung von älteren schwerbehinderten Menschen

Aktuelle Stellenausschreibungen in der hessischen Landesverwaltung finden Sie im Karriereportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die Hessische Landesregierung hat die sogenannten Teilhaberichtlinien erlassen. Die Richtlinien dienen dazu, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Hessischen Landesverwaltung zu kommentieren und zu fördern. Hierzu werden regelmäßig Fortbildungen für Bedienstete der Landesverwaltung durch meine Dienststelle angeboten.

Meine Dienststelle bietet in Zusammenarbeit mit der Zentralen Fortbildung Hessen (ZFH) ein umfangreiches Fortbildungsangebot zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben in der hessischen Landesverwaltung an.

Angesprochen werden sollen alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen, Personalräte, Frauenbeauftragte, Dienststellen- und Personalführungskräfte, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeit sowie Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers.

Einer Anregung aus der Landesverwaltung folgend, ist ein E-Learning-Modul zu den Teilhaberichtlinien des Landes Hessen entwickelt worden. Dieses steht allen Landesbediensteten unter nachfolgendem Link zur Verfügung.

Nach § 18 Abs. 2 Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) hat der Beauftragte die Aufgabe: „…darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landes für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie hat zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen insbesondere …im Zusammenwirken mit den Schwerbehindertenvertretungen auf die Einhaltung der Gleichstellungsverpflichtung nach diesem Gesetz …hinzuwirken.“

Daher tausche ich mich regelmäßig insbesondere mit den Hauptschwerbehindertenvertretungen der Ressorts und der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen Hessen (AGSV Hessen) zu aktuellen Themen aus. Ich führe einmal jährlich einen Diskurs in Form einer Fortbildungsveranstaltung zur Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik in Hessen.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit erfordert Zugänglichkeit, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit. Das sehr komplexe Themenfeld und umfasst beispielsweise die Aspekte der Barrierefreien IT und der Leichten Sprache.

Die Förderung der Barrierefreiheit ist einer der drei Arbeitsschwerpunkte meiner ersten Amtsperiode. Laut § 3 des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) ist Barrierefreiheit hergestellt, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

In Anbetracht dieses umfassenden Begriffs der Barrierefreiheit begrüße und unterstütze ich ausdrücklich, dass im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode vereinbart wurde, ein Kompetenzzentrum Barrierefreiheit einzurichten. Es wird der Beratung von Kommunen, Vereinen und Institutionen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Hessen dienen.

Zwei Bereiche, die weniger als beispielsweise die bauliche Barrierefreiheit im Fokus der Öffentlichkeit stehen, sind die barrierefreie IT und die Leichte Sprache. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf diesen Seiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesfachstelle BarrierefreiheitÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Barrierefreiheit in der Informationstechnik, kurz barrierefreie IT, ist der erste von zwei Aspekten im Themenfeld Barrierefreiheit, auf den ich besonders aufmerksam machen möchte. Mit barrierefreier IT bezeichnet man die uneingeschränkte Verfügbarkeit vom und Zugänglichkeit zum Internet, zu digitalen Dokumenten und mobilen Anwendungen für alle Menschen, unabhängig ihrer etwaigen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten. Sie hat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben eine große Bedeutung.

Zwischen mir und der Landesbeauftragten für barrierefreie IT, Frau Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, besteht daher eine enge Kooperation. Sie ist für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Richtlinie für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit (2016/2102) verantwortlich und leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim Regierungspräsidium in Gießen.

Link zur Seite der Landesbeauftragten für barrierefreie ITÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Leichte Sprache ist der zweite Aspekt im Themenfeld Barrierefreiheit, auf den ich besonders aufmerksam machen möchte. Sie achtet auf eine besonders leichte Verständlichkeit. Sie folgt speziellen Regeln, um die sich der Verein „Netzwerk Leichte Sprache“ kümmert. Mit ihr können Barrieren in der Kommunikation abgebaut werden. Leichte Sprache soll Inhalte für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen besser verständlich machen. Sie dient aber auch vielen Menschen ohne Behinderung. Daher möchte ich ihre Verbreitung unterstützen und fange bei mir an. Mein Web-Auftritt und meine Veröffentlichungen werde ich sukzessive entsprechend ausgestalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der Lebenshilfe BremenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Ebenso können Sie sich zu diesem Thema auf der Seite der Landesbeauftragten für barrierefreie ITÖffnet sich in einem neuen Fenster informieren.

DGS-Videos

Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zum Arbeitsschwerpunkt Barrierefreiheit des Beauftragten der Hessischen Landesregierung.

Barrierefreiheit

Youtube Video: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

:Dauer: 5 Minuten, 29 Sekunden
Still mit Titel des Videos zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheit

Dieses Video gibt Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Kommunen

2019 hat der Gesetzgeber dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen den Auftrag erteilt, die Zusammenarbeit mit den Hessischen Kommunen zu intensivieren.

In der Novelle des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) hat der Gesetzgeber meine Aufgaben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene konkretisiert (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 und Absatz 4 HessBGG). Folgendes wurde mir aufgetragen:

  1. die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den für die Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Gebietskörperschaften bestellten Personen und Gremien zu fördern
  2. die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Erstellung von Satzungen auf deren Wunsch zu unterstützen
  3. die Landesregierung und den Landtag einmal in jeder Wahlperiode über die gewonnenen Erfahrungen mit der Fortentwicklung der Interessenwahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Gebietskörperschaften zu unterrichten

Zur Erfüllung dieser Aufgaben bin ich um einen steten Austausch und die Arbeit an gemeinsamen Fragen mit dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie dem Hessischen Städtetag bemüht. Darüber hinaus ist mir an einer Vernetzung mit der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Behindertenbeauftragter in Hessen (AKOBEA) und einer Förderung des Erfahrungsaustauschs mit dieser gelegen.

Link zum Hessischen LandkreistagÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link zum Hessischen Städte- und GemeindebundÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link zum Hessischen StädtetagÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link zu AKOBEAÖffnet sich in einem neuen Fenster

DGS-Video

Youtube Video: Zusammenarbeit mit den Kommunen

:Dauer: 3 Minuten, 35 Sekunden
DGS-Dolmetscherin vor dem Logo der LBB

Kooperation mit Kommunen

Das Video erklärt in Deutscher Gebärdensprache (DGS) die Kooperation des Beauftragten der Hessischen Landesregierung mit der kommunalen Ebene.

Links

Nachfolgend haben wir Ihnen in fünf Kategorien Links zusammengestellt, die Sie zu einzelnen Institutionen, Interessenvertretungen oder Informations- und Beratungsangeboten führen.

Diese Liste enthält Verweise auf zahlreiche Vereine, Arbeitskreise sowie Interessen- und Selbstvertretungsorganisationen, die in sehr unterschiedlichen Themenbereichen aktiv sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hier finden Sie diverse Informations- und Beratungsangebote.

Datenschutz

Youtube Video: Hinweise zur Datenverarbeitung

:Dauer: 12 Minuten, 2 Sekunden
DGS-Dolmetscherin vor dem Logo der LBB

Hinweise zum Datenschutz

Hier erfahren Sie in schriftlicher Form oder in Deutscher Gebärdensprache (DGS), wie wir mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie mit dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung in Kontakt treten.