Projektsteckbrief Arbeit und Bildung e.V.

Lesedauer:4 Minuten

Projektsteckbrief § 10 HePAS (Auszug)

Bewerbung Budget für Arbeit

Stand: April 2019

Thema:

Bewerbung Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)


Projektzweck:

Durch die Novellierung des SGB IX in der Fassung vom 17. Juli 2017 durch das Bundesteilhabegesetz ist das Budget für Arbeit nach § 61 neu in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Menschen mit Behinderung haben als Alternative zu dem bisherigen Leistungsanspruch nach § 58 (Leistung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen -WfbM) auf Wunsch und bei vorliegendem Interesse eines privaten oder öffentlichen Arbeitgebers die Möglichkeit, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit vertraglicher oder ortsüblicher Entlohnung (mindestens auf Höhe des Mindestlohnes) zu erhalten. Das Arbeitsverhältnis wird über das Budget für Arbeit in Form eines Lohnkostenzuschusses zum Ausgleich der Leistungsminderung des behinderten Beschäftigten gefördert. Gleichzeitig werden Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz bei Bedarf abgegolten.
Um dieses Förderinstrumentarium den Akteuren im Gemeinwesen und möglichen Nutzern transparent zu machen, wird in einem zweijährigen Modellversuch das Instrumentarium des persönlichen Budgets den regionalen Akteuren vorgestellt und in die regionalen Netzwerke im Kontext Teilhabe am Arbeitsleben etabliert werden. Die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit soll dadurch größere Verbreitung erfahren.

Projektträger:

Name: Arbeit und Bildung e.V.
Anschrift: Krummbogen 3 35039 Marburg
Ansprechpartner: Volkhard Wolff
Telefon: (0 64 21) 9 63 60
E-Mail:wolff@arbeit-und-bildung.de

Durchführungsort:

Marburg und Region

Kurzbeschreibung des Projekts:

Mit dem strategischen Projekt soll die Beschäftigungssituation von Menschen im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) in der Region Marburg-Biedenkopf durch Nutzung des neuen Instrumentariums des Budgets für Arbeit nach § 61 SGB IX nachhaltig verbessert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, WfbM und Inklusionsbetriebe sollen umfassend und betriebsnah über das Instrument informiert, unterstützt und beraten werden. Gleichzeitig sollen durch regelmäßige Informationsveranstaltungen und andere Maßnahmen auch Menschen aus den regionalen Werkstätten informiert (und im Idealfall auch gefunden) werden, um ihnen Perspektiven außerhalb der Werkstatt aufzeigen und eröffnen zu können. Hierbei soll auch das Instrument des Jobcarvings zum Einsatz kommen, dass auf der einen Seite für das Budget sensibilisieren und auf der anderen Seite den betroffenen Menschen ein geeignetes Matching für einen neuen Arbeitsplatz außerhalb ihrer WfbM bieten kann. Konkret soll über Öffentlichkeitsarbeit, Best-Practice-Beispiele und Kontakte zu verschiedenen Netzwerken die regionalen Wirtschaftsbetriebe angesprochen und über die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit informiert werden. Im Fokus des Projekts steht daher nicht das Schaffen neuer Arbeitsplätze für Menschen aus einer WfbM, sondern die Bewerbung des Budgets für Arbeit in der regionalen Arbeitgeberlandschaft, um die Einstellungsbereitschaft für Menschen, die auf
die Unterstützung durch das Budget für Arbeit angewiesen sind, zu erhöhen. Neben dieser Sensibilisierungsarbeit werden die Menschen, die die WfbM nicht als Ort ihrer beruflichen Teilhabe wählen wollen, auf ihrem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Projekt unterstützt.
Im Rahmen der jährlichen vom Projektträger zu erstellenden Dokumentation sollen Aussagen über die erreichte Einbindung des Themas Budget für Arbeit in die neuen und bestehenden regionalen Netzwerkstrukturen getroffen werden. Abschließend ist Ziel des Projektes und seiner Dokumentation der Erkenntnisgewinn von geeigneten Rahmenbedingungen für ein Budget für Arbeit und mögliche Hinweise für dessen ziel-orientierte Weiterentwicklung und Etablierung in der Region.

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