Projektsteckbrief "Bewerbung des Budgets für Arbeit (BfA) nach § 61 SGB IX"

Projektzweck

Das seit 2018 bestehende Budget für Arbeit ermöglich neue Wege des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt und echte Alternativen zu einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen.

Aus dem gesetzlichen Auftrag der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) heraus, haben diese bereits einen Vermittlungsauftrag für ihre Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dieser Auftrag soll durch das Projekt für einen langfristigen Zuwachs der BfA in Hessen begleitet werden.

Kontaktdaten:

Name: LAG WfbM Hessen e.V.
Anschrift: Friedenstraße 26
35578 Wetzlar

Ansprechpartner: Jörg Heyer
Telefon: 06441 - 9277607
E-Mail: j.heyer@lag-werkstaetten.de

Durchführungsort:

Schwerpunktregionen sind der Lahn-Dill-Kreis und der Main-Kinzig-Kreis

Finanzierung des Projekts:

Zuwendung Ausgleichsabgabe127.000,00 Euro
Gesamtausgaben für das Projekt:157.000,00 Euro
Eigenmittel:30.000,00 Euro

Projektlaufzeit:

vom 01.10.2021

bis 30.09.2023

Kurzbeschreibung des Projekts:

Ausgehend vom Vermittlungsauftrag von WfbM sollen Gelingensfaktoren und Hemmnisse zur Inanspruchnahme von Budgets für Arbeit ermittelt werden.

Das Projekt hat dazu vier Bestandteile, welche gleichzeitig das Budget für Arbeit in Hessen bekannter machen sollen.

Zum einen werden landesweite Informations- und Bewerbungsveranstaltungen zur Bewerbung des Budgets für Arbeit durchgeführt. Dazu sollen sowohl Veranstaltungen der LAG WfbM, als auch Veranstaltungen von Netzwerkpartnern genutzt werden. Bei den Netzwerkpartnern wird vor allem ein Schwerpunkt auf Handwerkskammern und kleine und mittelständische Unternehmen gelegt. Zur Kommunikation des Budgets für Arbeit und des Projektes werden hessenweit Best-Practice-Beispiele für erfolgreiche Budget für Arbeit dokumentiert und aufbereitet und in den Veranstaltungen und auf der Internetseite der LAG WfbM Hessen präsentiert.

Zum anderen ist es Ziel in zwei Modellregionen Rahmenbedingungen zu evaluieren, die notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inanspruchnahme des Budgets sind, bzw. die diese verhindern. Dazu werden die entsprechenden Werkstätten in den Modellregionen eingebunden. Über strukturierte Interviews nach Leitfaden sollen in den beiden Modellregionen - Landkreis Lahn-Dill und Main-Kinzig- Erkenntnisse für die Gelingens- und Hinderungsfaktoren zum Zustandekommen eines Budgets für Arbeit eruiert werden. Zusätzlich werden in den Modellregionen umfassende Informations- und Beratungskompetenzen zum BfA aufgebaut.

Der Projektträger wird auch hessenweite Handlungsempfehlungen BfA aus den Erfahrungen in den Modellregionen zu erstellen. Einbindungen in die bestehenden regionalen Netzwerkstrukturen sind hierfür von Bedeutung.

Die LAG WfbM Hessen wird das Projekt und seine Ergebnisse darüber hinaus auf bundesweiten Fachveranstaltungen wie der Werkstätten-Messe präsentieren und so zum bundesländerübergreifenden Vergleich der Umsetzung des Budgets für Arbeit beitragen. In diesem Zusammenhang sind -auch zur Nutzung bei Erstellung der Handlungsempfehlungen- erfolgreiche Umsetzungspraktiken anderer Bundesländer (z.B. BW, HH) auf ihre Anwendbarkeit in Hessen zu „überprüften", insbesondere, ob diese Ansätze ggf. auch in Hessen erfolgversprechend umsetzbar erscheinen.

Projektumsetzung: 

Das Projekt zur Bewerbung des Budgets für Arbeit (BfA) nach § 61 SGB IX wurde im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023 durch die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) in Hessen durchgeführt. Ziele des Projekts waren:

  • Die Durchführung von landesweiten Informations- und Bewerbungsveranstaltungen.
  • Das Sammeln von Best-Practice-Beispielen zum Budget für Arbeit in Hessen.

Die Evaluation der Rahmenbedingungen, die eine Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit fördern, bzw. diese verhindern – anhand zweier Modellregionen.

Zur Information zum Budget für Arbeit wurden hessenweit die Strukturen der LAG WfbM und auch der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte genutzt, um sowohl Werkstattbeschäftigte als auch Fachkräfte in Werkstätten über dieses Instrument zu informieren. Neben Vorträgen und Diskussionen auf zahlreichen LAG WfbM-Veranstaltungen wurden im Jahr 2023 zusätzlich zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, an denen insgesamt über 100 Personen teilnahmen.

Zur Evaluation der Rahmenbedingungen, die ein Gelingen des Budgets für Arbeit begünstigen oder hemmen, wurden in den Modellregionen Lahn-Dill und Main-Kinzig Interviews mit allen am Prozess beteiligten Akteurinnen und Akteuren (Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern, Werkstatträten, Fachkräften für berufliche Integration, Sozialdiensten, Integrationsfachdiensten, Unternehmen) geführt. Dazu wurden zielgruppenspezifische Fragebögen konzipiert und ausgewertet. Insgesamt wurden 38 Einzelinterviews und 57 online-gestützte Befragungen durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Es besteht ein zielgruppenübergreifendes großes Interesse an weiteren Informationen und besseren Informationsmaterialien zum Budget für Arbeit.
  • Den Befragten fehlt eine zentrale, kompetente Beratungsstelle zum Budget für Arbeit.
  • Die Vernetzung aller am Prozess beteiligten Akteurinnen und Akteure muss weiter verbessert werden.
  • Der Wechsel der Zuständigkeit in der Begleitung von der Werkstatt zum Integrationsfachdienst ist ein hemmender Faktor. Hier sollte den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern die freie Wahl der Begleitung ermöglicht werden.
  • Das Antragsverfahren und die administrativen Abläufe können noch optimiert werden.
  • Die vom Landeswohlfahrtsverband nach zwei Jahren Budgetlaufzeit durchgeführte Überprüfung der Budgets führt zu Irritationen bei Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern und Unternehmen.
  • Gerade für Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer, die länger in der Werkstatt waren, ist eine rentenrechtliche Beratung unumgänglich. Leider findet diese kaum statt oder wird als unverständlich/wenig hilfreich empfunden. Hier gibt es massives Verbesserungspotenzial bei der Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung.

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