Zahngesundheit

Zahngesundheitsförderung in Hessen

Das Ziel der Jugendzahnpflege und Gruppenprophylaxe ist es, die Zahn- und Mundgesundheit zu fördern und damit die Chancen auf eine zahngesunde zu verbessern. Das geschieht durch präventive Maßnahmen.

Die Kinder und Jugendlichen werden in Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Grundschulen sowie weiterführenden Schulen mit überdurchschnittlichem Kariesrisiko gruppenweise angesprochen. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer werden in die Zusammenarbeit einbezogen.

Außer rein medizinischen Aspekten sollen diese Maßnahmen auch pädagogischen Charakter haben. Daher sind einerseits zahnärztliche Untersuchungen und die Schmelzhärtung mit Fluoriden, andererseits auch Ernährungsberatung und Vermittlung von Informationen zur Mundhygiene darin enthalten. Für Kinder mit besonders hoher Kariesanfälligkeit sollen dabei spezifische Programme zusätzlich angeboten werden.

Die Kinder- und Jugendzahnpflege in Hessen ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte, sogenannter Patenschaftszahnarzt-Teams, der Zahnärztinnen und Zahnärzte der Gesundheitsämter und deren Prophylaxefachkräfte. An den Kosten der Durchführung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen.

Die Rahmenbedingungen für die flächendeckende Mundgesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen sind durch das Sozialgesetzbuch (SGB V § 21) geregelt. Sie sollen durch eine flächendeckende Durchführung von Maßnahmen durch Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte und zahnärztliches Fachpersonal zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Mundgesundheit beitragen. Die Aufgaben der Gesundheitsämter werden außerdem durch das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) und das Hessische Schulgesetz sowie die Verordnung zur Schulgesundheitspflege präzisiert und geregelt. (Mund)Gesundheitsförderung für alle Kinder in Kitas geschieht auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP).

Verantwortlich für die Umsetzung der Gruppenprophylaxe sind die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH), die regionalen Arbeitskreise Jugendzahnpflege (AKJ) und die Gesundheitsämter vor Ort.
In den Gremien der LAGH und der AKJ sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, die Landeszahnärztekammer Hessen, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, der Hessische Landkreis- und Städtetag bzw. die Gesundheitsämter vertreten.

Die Gruppenprophylaxe bildet darüber hinaus eine gute Basis für die weiterführende, in der zahnärztlichen Praxis zu erbringende Individualprophylaxe, die ebenfalls gesetzlich im § 22 SGB V verankert ist. Mit den Früherkennungsuntersuchungen gem. § 26 SGB V existiert ein weiteres präventives Angebot für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

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