Bewerbung um den Hessischen Fachkräftepreis 2025

Jahresmotto: „Innovativ Hessens Inlandspotentiale heben“

Die Definition der Begriffe „Kleinunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ und die Berechnung der Beschäftigtenzahlen erfolgen in Anlehnung an die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36) nach Beschäftigtengrößenklassen.

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2. Um den Hessischen Fachkräftepreis 2025 bewirbt sich:

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Sitz des Unternehmens

ggfs. Sitz der Niederlassung

(Unternehmen)

(Unternehmen)


3. Angaben zur Ansprechperson:

(Kontaktdaten im Unternehmen)


4. Angaben zu dem eingereichten Projekt:

(maximal 2.500 Zeichen)


Bitte berücksichtigen Sie bei der Beschreibung folgende Punkte:

  • Inhalt des Projekts und Ziel des Projekts

Die Jury kann umso leichter eine Entscheidung treffen, je anschaulicher, aussagekräftiger und detaillierter das Projekt dargestellt wird.

(optional)

Zulässiges Dateiformat ist das
PDF-Format. Sie können bis zu vier Anhänge mit einer Dateigröße
bis max. 5 MB Ihrer Bewerbung
beifügen.

 


5. Allgemeine Hinweise und Datenschutzhinweise:

Die Auszeichnung nimmt das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vor. Eine Jury aus einem breit gefächerten Expertengremium wird die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Entscheidungsgrundlagen sind Ihre Angaben im Bewerbungsformular. Die Auswahl hängt allein von der Bewertung der Jury ab. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.


Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales behandelt Ihre Bewerbungsunterlagen vertraulich. Mit der Unterzeichnung der Bewerbung um den Hessischen Fachkräftepreis 2025 ermächtigen Sie das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Ihre Bewerbungsunterlagen auch an die Jurymitglieder weiterzuleiten. Alle Jurymitglieder sind zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen verpflichtet. Die Bewerbungsunterlagen dürfen vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und von den am Wettbewerb Beteiligten nur zum Zwecke der Durchführung der Preisverleihung verwertet werden. Die Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die bei der Einreichung der Öffentlichkeit bereits bekannt waren oder ohne schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten bekannt werden. Die erhobenen Daten werden nicht an veranstaltungsfremde Dritte weitergegeben.


Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales nimmt den Schutz der persönlichen Daten aller an dem Wettbewerb Teilnehmenden ernst. Mit der Unterzeichnung der Bewerbung um den Hessischen Fachkräftepreis 2025 bestätigen Sie, die auf der Website des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales unter dem Menüpunkt https://soziales.hessen.de/fachkraeftesicherung.de veröffentlichten Datenschutzhinweise für das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

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