Die Definition der Begriffe „Kleinunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ und die Berechnung der Beschäftigtenzahlen erfolgen in Anlehnung an die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36) nach Beschäftigtengrößenklassen.
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