Förderaufruf Bestands- und Bedarfsanalyse des Frauenschutzsystems in Hessen

Was wird gefördert?

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales beabsichtigt im Zusammenhang mit dem Gewalthilfegesetz die Förderung einer wissenschaftlichen Studie. Es soll, unterstützt von bereits verfügbaren Primär- und Sekundärdaten, eine Analyse zur Bestimmung des Bestands (Bestandsanalyse) und der erforderlichen Schutz- und Beratungskapazitäten (Bedarfsanalyse) durchgeführt werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen für die Schwerpunktsetzung beim Ausbau des Schutz- und Beratungssystems erarbeitet werden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung (Zuwendung) wird als Projektförderung im Wege der Vollfinanzierung mit einem Höchstbetrag von bis zu 200.000 Euro gewährt. Davon stehen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Antragsverfahren

Bewilligungsbehörde ist das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Anträge können bis zum 31.08.2025 per Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat II 4 Prävention und Schutz vor Gewalt
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden
Gewaltpraevention@hsm.hessen.de

 

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