Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt (kurz Istanbul-Konvention) ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Sie gilt im Range eines Bundesgesetzes. Der Gesetzestext in deutscher Sprache findet sich hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die Verpflichtungen der Konvention richten sich an alle staatlichen Ebenen in Deutschland – das heißt Bund, Länder und Kommunen.
Der Istanbul-Konvention liegt ein umfassendes Verständnis von Gewalt zugrunde, das alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt einschließt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen. Geschlechtsspezifische Gewalt stellt eine Menschenrechtsverletzung dar.
Die Konvention zielt auf die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens auf europäischer Ebene ab und betrachtet das Thema in einer ganzheitlichen Perspektive, bestehend aus den vier Säulen Gewaltprävention, Opferschutz, effektive Strafverfolgung und Verfolgung eines umfassenden koordinierenden Ansatzes bei der Umsetzung.
Die Umsetzung der Konvention wird durch die unabhängige Expertinnen und Expertengruppe GREVIO (Group of experts on action against women and domestic violence) überwacht. Der erste Bericht von GREVIOÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland ist 7. Oktober 2022 veröffentlicht worden und findet sich in deutscher Übersetzung auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein für den Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt und damit auch für die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter. Somit ist sie für Hessen Hauptorientierungspunkt und -maßstab für politisches Handeln auf diesem Gebiet.
Die Hessische Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention
Hessen verfügt bereits über eine gute Infrastruktur zum Schutz und zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen. Im Herbst 2022 hat das Land eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, zusammen mit den beteiligten staatlichen Stellen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und den nichtstaatlichen Institutionen die bestehenden Maßnahmen zu analysieren und weiterzuentwickeln. Der Schutz, die Verhütung, die Verfolgung und die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur in einem partizipativen Prozess aller Beteiligter gelingen kann.
Telefonisch oder per Email erreichen Sie die Koordinierungsstelle wie folgt:
Dr. Juliane Stephan
Telefon: 0611-3219-3213
Dr. Ralina Panova-Greulich
Telefon: 0611-3219-3089
istanbulkonvention@hsm.hessen.de
Weitergehende Informationen zur Istanbul-Konvention:
- Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher GewaltÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Die Istanbul-Konvention (in Leichter SpracheÖffnet sich in einem neuen Fenster
- GREVIO Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2020Öffnet sich in einem neuen Fenster
- Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in DeutschlandÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Stellungnahme der Bundesregierung zum ersten Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in DeutschlandÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Handreichung des Deutschen Städtetags zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale PraxisÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt | Institut für MenschenrechteÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt | Institut für MenschenrechteÖffnet sich in einem neuen Fenster