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Träger der außerschulischen Jugendbildung in Hessen

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote“ (§ 11 Abs. 2 SGB VIII).

§ 36 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) definiert drei Trägergruppen der außerschulischen Jugendbildung in Hessen. Das Land fördert die außerschulische Jugendbildung nach den Festlegungen des HKJGB Dritter Teil mit einem Haushaltsvolumen von insgesamt jährlich 7,95 Mio. Euro durch eine prozentuale aber gedeckelte Beteiligung an den Einsätzen aus dem Gesetz über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien. Im HKJGB sind hierzu die Förderkonditionen für 33 örtliche öffentliche Träger, 31 dem Jugendverbandsbereich zuzurechnende Träger sowie 7 ergänzende Träger festgeschrieben.

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Bei den Angeboten der Jugendarbeit handelt es sich um eine Pflichtleistung, die im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte) unterliegt und von den Kommunen selbst sowie freien Trägern erbracht wird.
Die Verantwortlichen für Jugendarbeit in den hessischen Kommunen (Landkreise und Städte) tauschen sich regelmäßig im Arbeitskreis Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendschutz des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages aus. Der Arbeitskreis trifft sich dreimal im Jahr und führt einmal im Jahr eine Landestagung durch.

Jugendverbände

Mit der Formulierung „für Mitglieder bestimmte Angebote“ zielt der Gesetzestext auf die verbandliche Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden ab. Auch wenn diese Angebote sich in erster Linie an Mitglieder richten, sind sie nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer demographisch bedingten Fluktuation offen für Nichtmitglieder.

Die Jugendverbände fördern und unterstützen Kinder und Jugendliche in ihren Bestrebungen, eine eigene Identität zu finden. Dies geschieht vor allem durch die in der Jugendarbeit vorfindbaren Rahmenbedingungen, die eine Mitbestimmung und Mitgestaltung ermöglichen und die Übernahme von Verantwortung und Selbstbestimmung fördern. In Hessen existieren 31 landesweit organisierte Jugendverbände, die sich im Hessischen Jugendring zusammengeschlossen haben. Über eine Million Kinder und Jugendliche sind Mitglied in den Jugendverbänden des Hessischen Jugendrings.

Sonstige Träger

In der Gruppe der sogenannten Sonstigen Träger sind insbesondere Jugendbildungseinrichtungen vertreten, die eigene Übernachtungskapazitäten vorhalten und landesweite Bedeutung haben. In der Gruppe sind in Hessen zurzeit sieben Träger vertreten.

Landeskongress Jugendarbeit Hessen

Freiräume eröffnen, Teilhabe stärken: Unter diesem Motto findet vom 10. bis 11. September 2026 zum zweiten Mal der Landeskongress Jugendarbeit Hessen in Marburg statt. Der Kongress richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendarbeit und greift aktuelle Fragen, Herausforderungen und Perspektiven der Praxis auf. Im Mittelpunkt stehen zwei thematische Linien, die auch das Programm strukturieren: Partizipation und Teilhabe sowie Frei- und Experimentierraum. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf dieser Webseite: www.landeskongress-jugendarbeit.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

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