Kinder- und Jugendschutz ist nicht allein eine staatliche Aufgabe. Das gesamte soziale Umfeld ist gefordert, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.
Jugendschutzmeetings
Das HMSI veranstaltet zweimal jährlich in Kooperation mit dem Netzwerk gegen Gewalt und weiteren Partnern sog. „Jugendschutzmeetings“ zur Fortbildung von sozialen Fachkräften und Lehrkräften sowie zum Austausch der Akteure über aktuelle Fragen des Jugendschutzes und der Medienpädagogik.
Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Den Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit regelt das Jugendschutzgesetz. Es enthält Bestimmungen für
- Aufenthalte in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen
- Glücksspiel
- Alkoholische Getränke
- Rauchen in der Öffentlichkeit
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Jugendmedienschutz
Das Ziel des Jugendmedienschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Medieninhalten zu schützen, die sie in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen können.
Der Jugendmedienschutz ist im Jugendschutzgesetz (für Kino und Trägermedien) sowie im Jugendmedienstaatsvertrag (für Radio und Fernsehen sowie das Internet) gesetzlich geregelt.
Für Kinofilme sowie Filme und Computerspiele auf Trägermedien werden durch die Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle (FSK und USK), in denen die Obersten Landesjugendbehörden vertreten sind, Altersfreigaben erteilt. Die Begründungen für die Altersfreigaben sind auf den Websites von FSK und USK einsehbar.
Im Radio und Internet wird der Jugendschutz durch Vorgaben bezüglich des Sendezeitpunktes verwirklicht. Im Internet wird dies durch technische Mittel ermöglicht. Zuständig für den Jugendmedienschutz in diesen Bereichen sind die Landesmedienanstalten sowie die Kommission für Jugendmedienschutz und das Kompetenzzentrum jugendschutz.net.
Sind Medien geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, so gelten sie als jugendgefährdend. Als Kontrollinstanz im Rahmen des Jugendmedienschutzes kann die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in solchen Fällen einschreiten und zum Mittel der Indizierung greifen. Indizierte Medien unterliegen zahlreichen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen und dürfen insbesondere dem jugendlichen Betrachter ohne Wissen der Eltern nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Veranstaltungen
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veranstaltet zweimal jährlich in Kooperation mit dem Netzwerk gegen Gewalt und weiteren Partnern sog. „Jugendschutzmeetings“ zur Fortbildung von sozialen Fachkräften und Lehrkräften sowie zum Austausch der Akteure über aktuelle Fragen des Jugendschutzes und der Medienpädagogik.
Großes Hessisches Jugendschutzmeeting 2023:
Psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen – Herausforderungen und Lösungsansätze für die pädagogische und polizeiliche Praxis
Für alle in Hessen im Jugendschutz tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Sozial- und Bildungsarbeit, Ordnungsämter, Polizeibeschäftigte und weitere Interessierte.
Montag, 9. Oktober 2023 09:00- 16:00 Uhr
Polizeipräsidium Frankfurt, Mehrzweckraum 1,
Adickesallee 70,
60322 Frankfurt a.M.
Alle Informationen und Anmeldung unter: https://netzwerk-gegen-gewalt.hessen.de/veranstaltungen-und-seminare/jugendschutzmeetingÖffnet sich in einem neuen Fenster