Politische Partizipation ist Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Sie ist ein Menschenrecht und wird als solches durch die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 29, Artikel 33 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 3 der UN-BRK) normiert. Allerdings mangelt es bisher an der umfassenden und wirksamen Umsetzung.
Die Vereinten Nationen haben die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zuletzt im Jahr 2023 überprüft. Im Rahmen der Staatenprüfung übte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen starke Kritik an der Umsetzung der genannten Artikel. Der Ausschuss empfahl Deutschland Maßnahmen zu ergreifen, um die Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben zu verbessern. Insbesondere forderte er Beteiligungsrechte und -verfahren institutionell und systematisch stärker zu verankern. Dazu gehört, die Stärkung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen sowie die Barrierefreiheit von Beteiligungsverfahren sicherzustellen. [1]
Partizipation auf allen Ebenen umsetzen
Politische Partizipation ist Grundvoraussetzung und Qualitätsmerkmal für unsere Demokratie und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie muss auf allen Ebenen gewährleistet werden, sowohl auf der legislativen, exekutiven und judikativen, als auch auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene. Menschen mit Behinderungen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Nur durch ihre Beteiligung kann das Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2GG) umgesetzt werden. „Nichts über uns ohne uns“ muss zum systematischen Standard politischer Beteiligungsstruktur und -kultur werden. Dies erfordert rechtlich verbindliche Regelungen.
Die Beauftragten betonen die Bedeutung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Ihre wirksame Partizipation muss unabhängig von der Beteiligung von Beauftragten eigenständig sichergestellt und kann durch diese nicht ersetzt werden.
Auf allen Ebenen müssen verbindliche Strukturen durch Beiräte und/ oder Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in unabhängiger Stellung mit eigenen Rechten und ausreichender finanziellen Ausstattung verankert werden. Die Beauftragten sehen einen besonderen Nachholbedarf bei der flächendeckenden Umsetzung auf der kommunalen Ebene.
Partizipativ erstellte, verbindliche Aktionspläne auf allen staatlichen und nicht-staatlichen Ebenen sind Instrumente, um die UN-BRK partizipativ umzusetzen. Sie sollten konsequent partizipativ nachgehalten werden (Monitoring).
Die Beauftragten von Bund und Ländern verweisen in diesem Zusammenhang auf den Appell aus der „Leipziger Erklärung“ vom 24. Oktober 2024, in der sie die Erwartung zum Ausdruck bringen, dass die „Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Inklusion als politischen Handlungsschwerpunkt weiterverfolgen und die Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK in den Ländern zur Chefsache machen“.
Rahmenbedingungen wirksamer Partizipation
Um strukturelle Benachteiligungen auszugleichen und gelungene Partizipation zu ermöglichen, müssen Bund, Länder und Kommunen Rahmenbedingungen sicherstellen. Die Beauftragten fordern daher vor allem:
- Sicherstellung von auskömmlicher institutioneller Förderung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen
- Umfassende barrierefreie Beteiligungsformate und Sitzungen (räumlich, digital, kommunikativ)
- Die Anpassung der Beteiligungsstandards an die Bedarfe der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen insbesondere durch:
- Transparenz wie sich Menschen mit Behinderungen an Prozessen beteiligen können
- ausreichend lange Fristen
- begründete Rückmeldungen, welche Initiativen angenommen und umgesetzt werden und welche nicht
- Finanzierung von Assistenzleistungen im Zusammenhang mit Ämtern und Mandaten, auch im Ehrenamt
- Gewährleistung der Begleitung durch Assistenzpersonen auch in nichtöffentlichen Gremien
- Bedarfsdeckende Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche mit Behinderungen und Erstattung von Fahrtkosten und Auslagen
- Einrichtung und Ausfinanzierung der Partizipationsfonds im Bund und in allen Ländern
- Verankerung der rechtlichen Stellung, Aufgaben und Befugnisse der Beauftragten und Beiräte für Menschen mit Behinderungen insbesondere auf der kommunalen Ebene
- Ausbau der Kooperation zwischen partizipativer Forschung, der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen, der Politik und Verwaltung.
Partizipation bedeutet, alle mitzunehmen
Es gibt Personengruppen, die große Teilhabebarrieren erleben und denen der Zugang zu Partizipation besonders erschwert ist. Dazu gehören neben den Personengruppen mit hohem Unterstützungsbedarf auch weitere marginalisierte Gruppen wie z.B. Menschen mit Behinderungen in besonderen sozialen Schwierigkeiten oder junge Menschen mit Behinderungen. Die Beauftragten fordern auf den Ebenen der Kommunen, der Länder und des Bundes dauerhaft und flächendeckend aktiv nach Ansätzen der Selbstvertretung zu suchen, ihren Aufbau zu fördern und gute Praxis ihrer Beteiligung miteinander zu teilen. Hier sind Ansätze wie „jumemb“ auf Bundesebene oder das Projekt „Vernetzung und Selbststärkung junger Menschen mit Behinderungen“ in Rheinland-Pfalz gute Praxis-Beispiele für die Partizipation junger Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen haben mitunter durch die strukturellen Barrieren und persönlichen Herausforderungen weniger Ressourcen für ehrenamtliches Engagement. Auch Parteien, Gewerkschaften und Vereine erreichen häufig nur wenige Menschen mit Behinderungen für die aktive Partizipation. Angebote, die Menschen mit Behinderungen in ihrem Engagement unterstützen, sind notwendig. Sie müssen daher ausgebaut werden und bundesweit zur Verfügung stehen.
Partizipation muss auf der politischen Agenda bleiben
Die Beauftragten fordern von den Regierungen von Bund und Ländern, Partizipationsstandards auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu entwickeln und verbindlich umzusetzen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gilt es, mithilfe des Sachverstandes von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen Auswahlentscheidungen über knappe Ressourcen so zu treffen, dass sie zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe führen.
Mainz, 23.05.2025
[1]Wir verweisen auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 7 des UN-Fachausschusses zu grundsätzlichen Fragen zur Auslegung und Verständnis der genannten Artikel und der daraus erwachsenden Verpflichtungen.