Sozialministerin Heike Hofmann hat in Frankfurt einen Förderbescheid über rund 250.000 Euro für den Betrieb der Hessischen Beratungsstelle für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit an die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) übergeben.
Damit wird das 2023 neu geschaffene Angebot, das sich weiter in der Aufbauphase befindet, auch im Jahr 2025 landesseitig mit einer Vollfinanzierung unterstützt.
„Mit der Beratungsstelle stellen wir die bedarfsgerechte Versorgung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen in Hessen sicher und tragen dazu bei, dass ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich verbessert wird. Mit der blista haben wir dabei einen hochkompetenten Partner an unserer Seite, dessen Expertise und Netzwerke über viele Jahre gewachsen und weit über die Grenzen Hessens hinaus anerkannt sind“, sagte Ministerin Hofmann bei der Übergabe.
Angebot für Betroffene und Angehörige
„Hier sind zwei starke Partner im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zusammengekommen und diese Partnerschaft trägt bereits nach dem ersten Jahr Früchte: Mehr als siebzig Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung werden zum Teil langfristig unterstützt, ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe umzusetzen, über hundert Beratungen mit Betroffenen, Angehörigen und Multiplikatoren wurden geleistet und die Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Netzwerken ist nachhaltig ausgebaut worden“, sagte Patrick Temmesfeld,
Vorstandsvorsitzender der blista: „Dass das Hessische Sozialministerium 2023 diesen Bedarf gesehen und darauf erfolgreich mit der Beauftragung der blista reagiert hat, ist das eine – die Weiterführung mit dem Auftrag des Ausbaus des Beratungsangebots das andere. Vielen Dank dafür – auch im Namen aller hier unterstützten Menschen“, so Temmesfeld weiter.
Beratungen mit taubblindenspezifischen Kommunikationstechniken auch hessenweit mobil
Die Beratungsstelle für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit richtet sich an Betroffene und deren Angehörige. Speziell geschultes Personal führt die Beratungen mit taubblindenspezifischen Kommunikationstechniken durch – nicht nur in den Räumlichkeiten selbst, sondern auch hessenweit mobil aufsuchend. Zudem bestehen es Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, Telefon, Messenger oder in Form von Videokonferenzen. Die Beratung steht im Zeichen des Empowerments sowie der Selbstbestimmung und dreht sich um ganz unterschiedliche Themen. Etwa können neue Kommunikationsformen oder Rehabilitationsmöglichkeiten im Mittelpunkt stehen, auch berufliche Perspektiven, Weiterbildungsmöglichkeiten oder der Übergang von der Schule in den Beruf sowie die Vermittlung von Selbsthilfegruppen oder Kontakten zu anderen Betroffenen.
Träger ist mit der blista ein bundesweites Kompetenz-, Bildungs- und Hilfsmittelzentrum für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung, das 1916 in Marburg gegründet wurde und auch international zu den umfassendsten Einrichtungen für blinde oder sehbehinderte Menschen zählt.
„Die blista ist renommiert und fachlich sowie strukturell herausragend gut aufgestellt. Mit der Gründung der Beratungsstelle haben wir einen wichtigen Schritt getan. Hessen geht hier – ähnlich wie die blista – durchaus als Vorbild voran. Die Beratungsstelle für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ist bundesweit eine von ganz wenigen Stellen für diesen Personenkreis. Nun arbeiten wir gemeinsam daran, das Angebot weiter zu etablieren und zu verstetigen“, so Ministerin Hofmann.