Bürgermeister Christian Schönung nahm die Landesförderung für die Stadt entgegen. „Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass die Nibelungenhalle barrierefrei gestaltet und so auch für Menschen mit Einschränkungen erlebbar gemacht wird. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als ein zentrales Anliegen im Koalitionsvertrag verankert haben. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie dieser letztlich alle“, sagte Sozialministerin Hofmann.
Bauliche und funktionale Mängel machen eine Modernisierung der Nibelungenhalle erforderlich. Dabei steht insbesondere die Barrierefreiheit im Mittelpunkt, aber auch die Modernisierung der Sicherheitstechnik. Die im Anschluss angestrebte erhöhte Flexibilität bei der Nutzung der Halle soll ein Jugendzentrum sowie Angebote zur Integration von Flüchtlingen ermöglichen. Mit Blick auf die Barrierefreiheit sind es u.a. Behindertenparkplätze, die geschaffen werden. „Durch die Sanierung der Nibelungenhalle wird neben dem Bedarf einer energetischen Aufwertung auch auf veränderte Rahmenbedingungen eingegangen. So wird mit dem Einbau einer Aufzugsanlage, mit einem Leitsystem für Seh- und Hörbehinderte, der barrierefreien Zuwegung sowie einer Akustikanlage für Hörbehinderte eine inklusive Nutzung der Halle für alle Bevölkerungsgruppen ermöglicht“, sagte Lorschs Bürgermeister Schönung.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Veranstaltungsorte, Rathäuser oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, sagte Ministerin Hofmann.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.