Sozialministerin Heike Hofmann hat der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einen Bescheid über rund 650.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Alten Oper übergeben – rund 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Umbaus, dessen Kosten sich auf rund 930.000 Euro belaufen. Frankfurts Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig nahm den Förderbescheid für die Stadt entgegen.
Kultureinrichtungen sollten für alle zugänglich sein
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass eine so relevante historische Spielstätte wie die Alte Oper barrierefrei gestaltet und so auch für Menschen mit Einschränkungen erlebbar gemacht wird. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen im Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Sozialministerin Hofmann. Kulturdezernentin Hartwig betonte, dass Kultureinrichtungen für alle zugänglich sein sollten: „Barrierefreiheit und kulturelle Teilhabe sind mehr als nur Worte. Es geht im Kern darum, dass alle Menschen Zugang zu Kultur haben. Egal welche größere oder kleinere Einschränkung sie haben. Eine so beliebte und erfolgreiche Institution wie unsere Alte Oper mit ihrem tollen, abwechslungsreichen Angebot sollte so vielen Menschen wie möglich zugänglich sein. Wir als Stadt fördern das Engagement des Hauses schon länger. Ich freue mich sehr, dass auch das Land Hessen diese Bestrebungen jetzt so großzügig unterstützt.“
Die Alte Oper in Frankfurt ist ein Konzert- und Veranstaltungshaus, das von 1873 bis 1880 erbaut und im Zweiten Weltkrieg 1944 bei einem Luftangriff zerstört wurde. 1976 begann der Wiederaufbau, der 1981 abgeschlossen wurde. Mit der Zuwendung des Landes wird die Stadt nun unter anderem einen ergänzenden behindertenrechten Zugang auf der Ostseite der Alten Oper ermöglichen. Zusätzlich ist geplant, im Wandelgang einen Hublift zu installieren, der einen barrierefreien Zugang zu den Aufzügen auf Ebene eins ermöglicht. Die Planungen wurden von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Denkmalamt abgestimmt.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Rathäuser oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie der hier in Frankfurt letztlich alle. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Ministerin Hofmann weiter.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.