Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Anpassungen bringen Erleichterung für Kommunen und Antragstellerinnen und Antragssteller

Mit der Anpassung der Ausführungsgesetze zum IX. und XII. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB) schafft die Landesregierung die Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Eingliederungs- und Sozialhilfe in Hessen. Sozial- und Integrationsminister Kai Klose wies besonders auf die neue Zuständigkeitsregelung für die Eingliederungshilfe hin: „Künftig ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) für alle erwachsenen Menschen mit Eingliederungshilfebedarfen nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung zuständig. Das ist nicht nur mit Blick auf die bevorstehende Reform der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII zukunftsweisend und eine Vereinfachung für leistungsberechtigte Personen, sondern entlastet gleichzeitig die Kommunen, da das für die wenigen Fälle erforderliche Personal nicht mehr in jeder einzelnen Kommune, sondern gebündelt beim LWV vorgehalten wird. Er ist dann mit seiner ganzen Expertise für alle erwachsenen Menschen mit Eingliederungshilfebedarfen verantwortlich“, so der Sozialminister.

Die Neuregelung der Zuständigkeiten sei sowohl für die Antragsteller*innen als auch für die Träger der Eingliederungshilfe von Vorteil – allerdings bedürfe die Umstellung einer gewissen Vorbereitungszeit. Diesem Hinweis der Träger werde mit einem späteren Inkrafttreten Rechnung getragen und so ein guter Übergang zum 1. Januar 2024 ermöglicht.

Klose wies zudem auf die gestärkte Rolle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Arbeitsgremien hin. „Es ist gut, dass die Landesbeauftragte ihre Expertise künftig bei den Rahmenvereinbarungen in der Eingliederungshilfe einbringen kann.“

Eingliederung des sozialen Entschädigungsrechts in das Sozialgesetzbuch

Ebenfalls den Landtag passiert hat das Ausführungsgesetz zum XIV. Buch des Sozialgesetzbuchs. Das SGB XIV regelt bis zum 1. Januar 2024 schrittweise das Recht der sozialen Entschädigung von Grund auf neu – beispielsweise die Versorgung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen der Staat eintritt. Zum 1. Januar 2024 werden die wesentlichen Teile des sozialen Entschädigungsrechts als XIV. Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Dadurch wird das SGB XIV zur alleinigen anspruchs- und leistungsrechtlichen Grundlage sozialer Entschädigungen. Das neue Ausführungsgesetz regelt das von Januar 2024 an für Hessen.

„Diese Gesetze sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land noch besser gerecht zu werden“, sagte Minister Klose.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fax

49 611 32719 4666

Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

E-Mail: presse(at)hsm.hessen.de