„Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung ist uns ein zentrales Anliegen, das auch im Koalitionsvertrag verankert ist. Von Barrierefreiheit profitieren wir alle – gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft. Deshalb ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema“, sagte Strube am Samstag: „Mit den Mitteln, die wir bereitstellen, kann die Umsetzung der UN-BRK weiter vorangetrieben und das Kloster Haydau so für Menschen mit Einschränkungen barrierefrei erlebbar gemacht werden.“
Die Gesamtausgaben für den Umbau belaufen sich auf 213.000 Euro, zu denen die Gemeinde Eigenmittel in Höhe von 21.300 Euro beiträgt. Unter anderem werden damit Parkplätze und der Zugang zum Hauptgebäude angepasst, außerdem Hublifter und Rollstühle zur barrierefreien Erschließung des Klosters durch die Besucher angeschafft, Toilettenanlagen barrierefrei umgebaut und Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung ergriffen. Für u.a. Menschen mit Sehbehinderung soll ein Bronze-Tastmodell des Klosters installiert werden.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Sehenswürdigkeiten, Rathäuser oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Wir sind überzeugt, dass davon alle profitieren. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, sagte Staatssekretärin Strube.
Hintergrund UN-BRK
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.