Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Barrierefreier Zugang zu kommunalen Gebäude mit Publikumsverkehr

Sozialministerin Heike Hofmann hat der Stadt Geisenheim (Rheingau-Taunus-Kreis) im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einen Bescheid über rund 122.000 Euro für den barrierefreien Umbau von drei Liegenschaften im Stadtgebiet übergeben: des Bauamts, des Rheingau Atriums sowie des Dorfgemeinschaftshauses in Stephanshausen. Die Summe deckt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Baumaßnahmen ab, deren Kosten sich auf rund 152.000 Euro belaufen. Die übrigen 20 Prozent finanziert die Stadt, für die Bürgermeister Christian Aßmann den Förderbescheid entgegennahm.

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass kommunale Gebäude mit Publikumsverkehr oder Veranstaltungsräume barrierefrei gestaltet und so auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar gemacht werden. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Sozialministerin Hofmann.

„Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung. Auch Senioren, Kinder, Eltern oder mobilitätseingeschränkte Menschen haben einen Nutzen hiervon. Eine Umgebung mit wenig oder bestenfalls gar keinen Barrieren, schafft ein besseres Miteinander und erzeugt eine höhere Lebensqualität. Ich bin sehr froh, auch dank der finanziellen Unterstützung des Landes Hessen, dass wir die Zugangsmöglichkeiten zu wichtigen städtischen Liegenschaften barrierefrei umgestalten können“, fügte Bürgermeister Aßmann hinzu.

Im Rheingau Atrium, einem langfristig angemieteten Veranstaltungszentrum der Rheingau-Gemeinde, werden unter anderem die Türen und das WC behindertengerecht umgestaltet. Auch im Dorfgemeinschaftshaus in Stephanshausen wird der Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen durch Umbaumaßnahmen an den Türen verbessert, zudem wird die Terrasse durch eine neue Pflasterung barrierefrei nutzbar gemacht und ein mobiler Hublifter angeschafft, um etwa die Erreichbarkeit der Bühne zu verbessern. Auch beim Baumt, das sich im ersten Stock befindet, wird durch die Baumaßnahmen die Erreichbarkeit verbessert.

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Gemeinschaftseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie der hier in Geisenheim letztlich alle. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Ministerin Hofmann weiter.

Hintergrund UN-BRK:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

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