Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen der Privatwirtschaft erstmals dazu, Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum barrierefrei zu gestalten, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken – etwa beim Online-Shopping, Online-Banking oder auf Webseiten von Verkehrsunternehmen. Um die Umsetzung des BFSG und der dazugehörigen EU-Richtlinie auch in Hessen zu gewährleisten, hat die Landesregierung am Dienstag einen Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in den Hessischen Landtag eingebracht.
„Im Bundesgesetz ist die Einrichtung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorgesehen, die die effektive Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben überwachen und gewährleisten soll. Unseren Beitrag für Hessen leiten wir mit diesem Entwurf in die Wege“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann in ihrer begleitenden Rede. „Es geht um die Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, mit Einschränkungen oder älterer Menschen – und das mit besonderem Fokus auf digitalen Produkten und Dienstleistungen. Es freut mich, dass es uns hiermit gelingt, einen Beitrag zum Abbau von Barrieren zu leisten“, so die Ministerin weiter.
Als barrierefrei gilt eine Dienstleistung, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.