Angesichts der aktuell bestehenden Hitzewarnungen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) appelliert Arbeitsministerin Heike Hofmann an die Arbeitgeber, dafür Sorge zu tragen, Beschäftigte vor zu großer Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu schützen. „Nicht nur das durch die UV-Strahlung bedingte Hautkrebsrisiko beim Arbeiten im Freien birgt erhebliche Gesundheitsgefahren, auch die Belastung für das Herz-Kreislaufsystem wächst. Außerdem steigt in überhitzen Arbeitsräumen durch sinkende Leistungsfähigkeit und Konzentration auch die Unfallgefahr“, sagt die Ministerin.
Hofmann weist in diesem Zusammenhang auf die bereits in 2010 veröffentlichten Arbeitsstättenregeln (ASR A3.5) hin, nach denen die Temperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten sollte. Übersteigen die Temperaturen in Räumen gar die 30-Grad-Marke, ist der Arbeitgeber verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Hitzebelastung für seine Beschäftigten zu mindern. „Je höher die Temperaturen, desto mehr muss auch auf die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen geachtet werden“, so die Ministerin weiter.
Verhaltenstipps
Um Hitze in Arbeitsräumen zu reduzieren, können etwa folgende Vorkehrungen hilfreich sein:
- Innere thermische Lasten reduzieren und Wärmequellen wie Drucker, Scanner und Kopierer nicht im Arbeitsraum platzieren – oder zumindest deren Gebrauch einschränken
- Arbeitsräume in den frühen Morgenstunden lüften
- Unter Umständen bestehende Bekleidungsregelungen lockern
- Freiluftarbeitsplätze abschatten
- Geeignete Getränke bereitstellen, etwa Mineralwasser oder Tee
- Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung nutzen bzw. eventuell bestehende Gleitzeitregelungen weiter nach vorne verlegen
- Vorhandene Rollos oder Markisen nutzen, um die Sonne auszusperren
- Lüfter oder Ventilatoren einsetzen
- Körperlich schwere Arbeiten in den heißen Stunden vermeiden oder zumindest reduzieren und immer wieder kurze Pausen einlegen
- Pausenzeiten beachten
- Zwischendurch zur Abkühlung kühles Wasser über die Handgelenke fließen lassen
- Sollten Klimaanlagen vorhanden sein, sollte die Raumtemperatur nicht mehr als sechs Grad unter der Außentemperatur liegen
Beim Arbeiten im Freien muss zudem angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge geleistet werden: So ist der Arbeitgeber gehalten, seinen Beschäftigten, wenn sie bei Tätigkeiten im Freien regelmäßig eine Stunde oder mehr am Tag intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, Angebotsvorsorge anzubieten und Maßnahmen zu treffen, um die Belastung möglichst gering zu halten, etwa durch Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)Öffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.