Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Bescheid für Frühförderung hör- und sehgeschädigter Kinder

Im Rahmen des Hessentags in Fritzlar hat Sozialministerin Heike Hofmann einen Bescheid über insgesamt 940.000 Euro zur Förderung der interdisziplinären Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder im vorschulischen Alter an die Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbands (LWV) Hessen, Susanne Simmler, übergeben.

„Die Frühförderung und Frühberatung von hör- und sehgeschädigten Kindern und deren Familien ist ein sehr wichtiges Angebot, das die betroffenen Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt und ihnen einen guten Start in den Lebensabschnitt Schule ermöglicht“, sagte Hofmann. „Sinnesbehinderungen bringen teils sehr komplexe Herausforderungen für die Kinder und ihre Familien mit sich. Dass die Frühförderung interdisziplinär ausgerichtet ist, ermöglicht hier passgenaue Unterstützung.“

Simmler nahm den Förderbescheid der Sozialministerin am Hessentagsstand des LWV mit großer Freude entgegen. „Kinder sind unsere Zukunft – und zwar alle Kinder, gerade auch diejenigen, die mit einer Beeinträchtigung leben. Je schneller wir als LWV Hessen mit einer gut ausgestatteten und kompetenten Frühförderung starten können, desto besser schaffen wir es, Nachteile abzumildern und zu helfen, für diese Kinder eine optimale Entwicklung zu ermöglichen. Dazu wird das Geld des Ministeriums sehr viel beitragen“, betonte die LWV-Landesdirektorin.

Noch engerer Austausch zur Weiterentwicklung

Ministerin Hofmann bedankte sich abschließend beim Landeswohlfahrtsverband Hessen, der die Fördermittel des Landes an die insgesamt neun Träger der speziellen Frühförderung für Kinder mit Sinnesbehinderungen verteilt und das Gesamtverfahren betreut: „Der LWV Hessen begleitet den Prozess seit vielen Jahr als zuverlässiger Partner und unterstützt die Frühförderstellen maßgeblich. Auch dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.“ Da sich die die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Hessen verändert haben, wird derzeit zwischen dem Landeswohlfahrtsverband, den Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ein neues Verfahren abgestimmt, das ab 2025 umgesetzt werden soll.

Eine bereits in diesem Jahr vollzogene Neuerung ist, dass die Förderung der Autismus-Therapie herausgelöst wurde. Ministerin Hofmann verwies auf die Vorteile, die dieses neue Vorgehen bringt: „Die Förderung des Autismus-Therapieinstituts Langen sowie die des Autismus-Therapie- und -Beratungszentrums Kassel wird zukünftig direkt zwischen den Einrichtungen und meinem Ministerium abgestimmt. Auf diese Weise ist ein noch engerer Austausch zur Weiterentwicklung dieses wichtigen Bereichs möglich.“ Das Land hat hierfür für das Jahr 2025 weitere 130.000 Euro vorgesehen.

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