Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Förderbescheid an Gemeinde Gedern übergeben

Sozialministerin Heike Hofmann hat der Gemeinde Gedern (Wetteraukreis) im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einen Bescheid über rund 380.000 Euro für den barrierefreien Umbau des Rathauses und des Schlossparks übergeben – rund 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gederns Bürgermeister Guido Kempel nahm den Nachweis über die Landesförderung entgegen.

„Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung ist uns ein zentrales Anliegen, das auch im Koalitionsvertrag verankert ist. Von Barrierefreiheit profitieren wir alle – gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft. Deshalb ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema“, sagte Ministerin Hofmann: „Mit den Mitteln, die wir bereitstellen, kann die Umsetzung der UN-BRK weiter vorangetrieben und sowohl Schlosspark als auch Rathaus können so für Menschen mit Einschränkungen barrierefrei erlebbar gemacht werden.“

Unter anderem werden damit die Türanlagen im Eingangsbereich des Rathauses und des Verwaltungstrakts auf elektronische Öffner umgerüstet, außerdem werden digitale Orientierungshilfen installiert. Im Schlosspark sollen im Rahmen der Maßnahme Handläufe angebracht werden.

„Als die Stadt Gedern die historische Schlossanlage in den achtziger Jahren erworben und anschließend umfangreich saniert und als Rathaus umbaute, hatte die Barrierefreiheit eine deutlich geringere Aufmerksamkeit und Bedeutung als das heute der Fall ist“, ergänzt Bürgermeister Kempel. „Die gewährte großzügige Förderung gibt uns nun die Möglichkeit die Zugangssituation des Rathauses entsprechend den neuesten Anforderungen barrierefrei zu gestalten. Das gehört heute zum Standard und zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb dazu. Allen an Verfahren Beteiligten möchte ich daher ein herzliches Dankeschön aussprechen.“

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Sehenswürdigkeiten, Rathäuser oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Wir sind überzeugt, dass davon alle profitieren. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, sagte Ministerin Hofmann.

Hintergrund UN-BRK:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

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