Staatssekretärin Manuela Strube hat der Stadt Großalmerode (Werra-Meißner-Kreis) im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einen Förderbescheid über rund 173.000 Euro für den barrierefreien Zugang zum Rathaus übergeben. „Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes Miteinander. Wir unterstützen die hessischen Kommunen dabei, Barrieren abzubauen und so zu einem inklusiven Sozialraum zu werden“, sagte Strube am Freitag: „Mit den Mitteln, die wir bereitstellen, kann die Umsetzung der UN-BRK weiter vorangetrieben und der Aufzug des Rathauses so für Menschen mit Einschränkungen barrierefrei umgebaut werden. Damit ermöglichen wir allen Menschen Zugang zu jeder Etage des Rathauses.“
Die Gesamtausgaben für den Umbau belaufen sich auf 193.000 Euro. Die Kosten werden zu 90% vom Land Hessen übernommen. Das Rathaus ist ein hochfrequentiertes Gebäude. Der Zugang soll barrierefrei durch einen überdachten Torbogen zum Innenhof führen. Auf der Rückseite des Gebäudes wird der Eingangsbereich des Aufzugs mit einer Überdachung ausgestattet und erhält zusätzlich automatisch öffnende Türen in allen Etagen.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Sehenswürdigkeiten, Rathäuser oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen, damit alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können“, sagte Staatssekretärin Strube.
Hintergrund UN-BRK
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.