Die Stadt Wiesbaden muss sich bei der Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge an die Weisung der Landesregierung halten. Das machte Sozialministerin Heike Hofmann am Donnerstag deutlich. „Uns ist wichtig, in dieser Angelegenheit Klarheit zu schaffen. Die Voraussetzungen für ein Abweichen vom vorgesehenen verfügbaren Barbetrag von 50 Euro sind nach unserer Einschätzung in Wiesbaden nicht gegeben – geschweige denn dafür, gänzlich auf eine Beschränkung zu verzichten“, teilte Hofmann mit: „Wir verfolgen in Hessen bei der Einführung der Karte im Schulterschluss mit den Kommunen das Ziel, gemeinsam zu einer einheitlichen, flächendeckenden und vor allem rechtssicheren Lösung zu kommen. Das ist uns mit dem Verfahren, das wir erarbeitet und im Dezember vorgestellt haben, gelungen. Deshalb sollten wir nun alle an einem Strang ziehen und gemäß der Weisung handeln. Für Alleingänge ist hier kein Platz“, so die Ministerin weiter.
Bezahlkarte ohne Beschränkung des Barabhebungsbetrags
Der Wiesbadener Sozialausschuss hatte in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Stadt die Bezahlkarte ohne Beschränkung des Barabhebungsbetrags einführen soll. Auf Anfrage des Magistrats der Stadt Wiesbaden gab das Land nun die Stellungnahme ab, dass die Voraussetzungen mit der dem Land vorliegenden Begründung dafür nicht vorliegen.
In der an die Kommunen ergangenen Weisung der Landesregierung heißt es, dass der Betrag von 50 Euro als Orientierung für eine einheitliche Handhabe dient und gilt, soweit im Übrigen die notwendigen Ausgaben zur Bedarfsdeckung durch die unbare Abrechnungsform getätigt werden können. Zudem wird darin auf die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung durch die Leistungsbehörde im jeweiligen Einzelfall hinsichtlich der Art der Leistungserbringung hingewiesen, damit örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung getragen werden kann. Ein Abweichen vom Bargeldabhebungsbetrag muss dem Land angezeigt werden. Anschließend wird geprüft, ob dies den Vorgaben entspricht. Dabei entspricht das für Hessen gewählte Vorgehen dem Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder aus dem Juni 2024, mit dem man sich auf eine möglichst einheitliche Einführung der Bezahlkarte in Deutschland festgelegt hatte.
„Gerade in einem Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet sind ausreichend Stellen vorhanden, an denen mit Karte gezahlt werden kann. Deshalb besteht aus unserer Sicht in Wiesbaden keine Notwendigkeit, den verfügbaren Barbetrag pauschal anzuheben. Auch das von Seiten der Stadt angeführte Argument, der festgelegte Bargeldbetrag erhöhe den bürokratischen Aufwand, ist für uns nicht nachzuvollziehen. Ganz im Gegenteil: Die 50 Euro sind voreingestellt, hier besteht von Seiten der Behörde gar kein Handlungsbedarf. Und ist die Karte erst etabliert, wird der Verwaltungsaufwand sogar sinken“, sagte Ministerin Hofmann. „Die Ausgestaltung der Bezahlkarte erfolgt rechtssicher und orientiert sich an der aktuellen Rechtslage und der bestehenden Rechtsprechung“, so die Ministerin.