Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Neue Fördermöglichkeit zur Fachkräftegewinnung

Einrichtungen und Betriebe in Hessen, die in sogenannten Engpassberufen tätig sind, können jetzt für Bemühungen zur Gewinnung und Eingliederung internationaler Fachkräfte einen Integrationsbonus beantragen.

„Allein in Hessen fehlen bis 2030 ca. 240.000 Fachkräfte. Davon ist insbesondere die Sozialwirtschaft mit den Berufsfeldern Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe sowie pflegerische Versorgung betroffen. Deshalb ist es unabdingbar, dass hiesige Unternehmen und Träger auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, über Deutschland hinaus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Gelingt das, müssen die Menschen, die zu uns kommen, hier auch gut ankommen – beruflich wie privat. Dafür sind soziale Integrationsmaßnahmen unerlässlich, bei deren Durchführung wir als Landesregierung deshalb Einrichtungen und Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten, die Erfahrungen mit dem betrieblichen Teil beruflicher Anerkennungsverfahren haben, mit der neuen Fördermöglichkeit des Integrationsbonus unterstützen“, gab Arbeits- und Sozialministerin Heike Hofmann bekannt.

Hintergrund der Maßnahme ist neben dem hohen Personalbedarf, dass die Antragszahlen im Bereich der beruflichen Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch in den genannten Engpassberufen in Hessen stetig steigen. Die betriebliche Integration von internationalen Fachkräften sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen bindet jedoch Personalressourcen. Deshalb unterstützt die Landesregierung mit dem Bonus nun zum einen bereits vorhandenes Engagement bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte, schafft damit aber auch Anreize, betriebliche Integrationsmaßnahmen weiter zu verstärken: „Mit guter fachlicher und sozialer Integration gelingt nicht nur die berufliche Anerkennung, sondern auch, Fachkräfte nachhaltig an den Standort Hessen und die Einrichtung oder den Betrieb zu binden“, führte Ministerin Hofmann aus.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung umfasst einen einmaligen Zuschuss zu Personalausgaben, die entstehen, wenn Maßnahmen der sozialen und betrieblichen Integration weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden. Dazu zählt etwa, dass Konzepte für Onboarding und systematische Einarbeitung mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der internationalen Fachkräfte weiterentwickelt und umgesetzt werden. Ebenso, dass feste Ansprechpersonen für die persönliche, fachliche und berufspädagogische zur Begleitung abgestellt sind. Neben Sprachförderangeboten sind auch Interkulturelle Trainings für die aufnehmende Belegschaft ein Aspekt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten, die im von Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit definierten Bereich tätig sind (Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, pflegerische Versorgung) und die über Erfahrung bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte verfügen. Die Höhe des einmaligen Zuschusses ist auf Personalkosten in Höhe von maximal 12.000 Euro für den Projektzeitraum beschränkt.

„Mit dem Integrationsbonus leisten wir einen weiteren Beitrag zu gelingender Fach- und Arbeitskräftesicherung in Hessen – denn die ist angesichts des demografischen Wandels und der Auswirkungen, die der auf Wirtschaft und Arbeitswelt hat, von strategischer Bedeutung und von allgemeinem wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Interesse“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Heike Hofmann.

Weitere Informationen zu Beantragung und Ausgestaltung des Integrationsbonus stehen auf soziales.hessen.de zum Abruf bereit.

 

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