Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Land weist Kommunen auf Möglichkeit der Fristverlängerung hin

Die Hessische Landesregierung hat Kommunen bei der Einführung der Bezahlkarte in einem Schreiben auf die Möglichkeit zur Beantragung einer Fristverlängerung hingewiesen.

„Die Einführung der Bezahlkarte ist in Hessen gut angelaufen. Für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur benötigen die Softwarehersteller der sogenannten Fachverfahren nun allerdings mehr Zeit. Bei der Umsetzung eines so umfassenden und anspruchsvollen Projekts sind pragmatische Herangehensweisen gefragt. Deshalb haben wir die Kommunen informiert, dass sie im Falle der noch nicht vollzogenen technischen Integration von der in der Weisung dafür vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen und formlos und unbürokratisch eine Fristverlängerung beantragen können. Nach aktuellem Stand rechnen wir damit, dass die Verfahrensanbindungen im Laufe des zweiten Quartals dieses Jahres umgesetzt werden können. Die verlängerte Frist endet für die betroffenen Kommunen dann jeweils eine Woche nach der erfolgreichen Systemanbindung“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann: „Wir sorgen so dafür, dass das Bezahlkartensystem lückenlos eingebunden wird und die Karte flächendeckend in Hessen eingeführt werden kann. Mir ist wichtig zu betonen, dass wir eng, vertrauensvoll und konstruktiv mit den Kommunen zusammenarbeiten mit dem klaren Ziel, die kommunale Verwaltung zu entlasten.“

Flächendeckende Einführung sicherstellen

Innerhalb des zunächst zur Einführung der Karte vorgegebenen Zeitraums bis Ende März sollte die Bezahlkarte an die bestehenden Softwaresysteme zur Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angedockt werden. „Die Verzögerungen, die sich nun ergeben haben, stellen kein spezifisch hessisches Problem dar. Die Fachverfahrensanbindung wurde von unserer Seite frühzeitig angestoßen – letztlich sind wir aber auf eine saubere technische Umsetzung angewiesen und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass diese möglichst rasch gelingt“, sagte Ministerin Hofmann.

In den Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben, wird das System ebenso wie in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) weiter genutzt. In den Städten und Kreisen, in denen die Einführung aus den genannten Gründen noch nicht abgeschlossen werden konnte, bleibt es zunächst beim bisherigen Verfahren.

„Wir nehmen die Herausforderungen in den Kommunen sehr ernst. Deshalb ist uns wichtig, Planungssicherheit zu schaffen und zeitlichen Druck im Sinne einer sauberen Lösung zu reduzieren. So gelingt die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte“, sagte Sozialministerin Hofmann. 

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