Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Landesjugendhilfeausschuss konstituiert sich für 18. Amtsperiode

Im Rahmen einer Sitzung im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales in Wiesbaden hat sich der Landesjugendhilfeausschuss Hessen (LJHA) konstituiert.

„Die Expertise der LJHA-Mitglieder und die etwa durch sie beschlossenen fachlichen Leitlinien und Empfehlungen sind von großer Bedeutung. Der Ausschuss ist eine feste Größe in der Kinder- und Jugendhilfe und scheut auch die selbstbewusste fachliche Auseinandersetzung nicht. Ich danke den Mitgliedern für ihr Engagement und freue mich auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren“, sagte Jugendministerin Heike Hofmann, die die Sitzung eröffnete.

Zum Vorsitzenden für die nun 18. Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses wurde Stefan Hißnauer gewählt. Hißnauer ist selbst langjähriges Mitglied des LJHA und fungierte darüber hinaus bislang als Vorsitzender des Fachausschusses Hilfen zur Erziehung. Zudem ist der neue Vorsitzende Landesbeauftragter des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Stellvertretende Vorsitzende ist Sabine Herrenbrück, die den Fachbereich Kindertagesstätten des Zentrums Bildung der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau leitet. Auch Herrenbrück war zuvor bereits Mitglied des LJHA und ist seit vielen Jahren Vorsitzende des Fachausschusses Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege.

Hintergrund

Der Landesjugendhilfeausschuss setzt sich aus aktuell 36 Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Landtags, der Kommunen, Trägervertretungen (u.a. Hessischer Jugendring, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Liga der Freien Wohlfahrtspflege) sowie weiteren Expertinnen und Experten zusammen und ist das für die Landesebene gesetzlich vorgesehene Gremium, das sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe befasst. Zur vertieften fachlichen Arbeit setzt er Fachausschüsse ein, zu denen über die bereits genannten hinaus der Fachausschuss Jugendhilfeplanung und der Fachausschuss für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gehören.

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