Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Hessen stärkt die geburtshilfliche Versorgung im ländlichen Raum weiter

Gesundheitsminister Kai Klose hat die Verordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Sicherstellungszuschlagsverordnung – KHSichZV) neu geregelt, um die Geburtshilfe im ländlichen Raum zu stärken: „Mithilfe unserer Neuregelung können künftig weitere Krankenhäuser in ländlichen Regionen einen Sicherstellungszuschlag für ihre Geburtshilfestation beantragen. Diese Zuschläge tragen erheblich dazu bei, die geburtshilfliche Versorgung im ländlichen Raum weiter zu stärken“, sagt der Minister.

Durch die Zuschläge kann die notwendige stationäre Versorgung nun auch dort gesichert werden, wo nicht nur durchschnittlich weniger als 20, sondern weniger als 60 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren je Quadratkilometer leben. Darüber hinaus können Sicherstellungszuschläge künftig bereits dann beantragt werden, wenn 3.000 Einwohner*innen ohne das Krankenhaus mehr als 40 Minuten Fahrtzeit zu einem Notfallkrankenhaus benötigen würden.

Nach Einschätzung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration werden landesweit mehrere Krankenhäuser von der Neuregelung profitieren. „Die Verordnung stärkt die Sicherstellung der Versorgung und ist ein weiterer wichtiger Baustein unseres im Koalitionsvertrag vereinbarten ‚Zukunftsprogramms Geburtshilfe‘“, so Klose weiter.

Hintergrund:

Die bundesgesetzlichen Regelungen über die Krankenhausentgelte ermöglichen den Bundesländern, durch Rechtsverordnungen ergänzende oder abweichende Vorgaben zu Sicherstellungszuschlägen zu erlassen, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Hessen hatte 2018 als eines der ersten Länder eine solche Landesverordnung erlassen. Mit der Neuregelung macht das Land von der Möglichkeit Gebrauch, geburtshilfliche Fachabteilungen in die Regelungen über Sicherstellungszuschläge einzubeziehen

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

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