Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Hörgesundheit hat eine elementare Bedeutung

Unter dem Motto „WIR geHÖREN ZU dir!“ weist die Weltgesundheitsorganisation WHO in diesem Jahr am Welttag des Hörens insbesondere auf die Möglichkeiten der Prävention von Hörverlust hin.

Eine bereits 2020 vorgestellte Studie hat ergeben, dass Schwerhörigkeit im Mittleren Lebensalter der größte modifizierbare Risikofaktor einer Demenzerkrankung ist. Hörgesundheit bedeutet somit auch Hirngesundheit. „Gutes Hören ermöglicht es nicht nur unbeschwert am sozialen Leben teilzuhaben, sondern bedeutet auch eine effektive Gesundheitsprävention“, so der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose. In Deutschland existiere ein großes Netz an Akteurinnen und Akteuren, die eine bestmögliche Hörversorgung sicherstellen: „Unsere HNO-Ärzte, Hörakustiker, Hersteller, Logopäden und Audiotherapeuten besitzen große Expertise. Den ersten Schritt müssen jedoch immer die Betroffenen selbst gehen. Hierzu möchte ich Sie gerne ermutigen!“

Hörimplantate und Hörgeräteversorgung

Die diesjährige Kampagne der WHO setzt insgesamt drei Schwerpunkte. Neben Hörimplantaten richtet sich der Fokus auf die Hörgeräteversorgung im Kindesalter sowie bei älteren Menschen. Minister Klose erklärt: „Bei vielen Menschen lässt das Gehör ab dem 50. Lebensjahr nach. Ab 65 hat fast jeder dritte Mensch eine Hörbeeinträchtigung. In Zeiten einer alternden Gesellschaft gewinnt das Thema immer mehr an Bedeutung.“ Geht es bei Erwachsenen noch um den Erhalt der kognitiven Leistungsfähigkeit, ermöglicht eine optimale Hörversorgung bei Kindern eine bestmögliche geistliche und soziale Entwicklung. „Wir haben im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium ein Modellprojekt gefördert, das Kinder und Jugendlichen einen reflektierten und selbstbewussten Umgang mit ihrer Hörbeeinträchtigung vermittelt hat. Dabei konnten wir wichtige Erkenntnisse sammeln – die Fortsetzung des Angebots ist bereits in Planung“, so Minister Klose.

Taubblindheit

Weil Menschen mit einer Taubblindheit nicht die Funktionseinschränkung eines Sinnes mit einem anderen Sinn ausgleichen können, sind die Möglichkeiten der Teilhabe in der Gesellschaft oft stark eingeschränkt. „Gerade auch diese Menschen die zusätzlich zu ihrer Beeinträchtigung des Hörens auch noch eine Beeinträchtigung des Sehvermögens haben, benötigen besondere Aufmerksamkeit und Anerkennung in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, sie durch qualifizierte individuelle Taubblindenassistenten zu unterstützen, um Teilhabechancen zu ermöglichen“, betont der Minister.

Gehörlosen- und Taubblindengeld

Der Hessische Landtag hat am 8. Juli 2021 mit dem „Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen“ die Einführung eines Taubblindengeldes und auch eines Gehörlosengeldes einstimmig beschlossen. „Dadurch können Menschen, die nicht hören und eventuell zusätzlich nicht mehr sehen können, dabei unterstützt werden, sich mit anderen Menschen auszutauschen, teilzuhaben und unsere Gesellschaft um ihre eigenen Perspektiven zu bereichern“, so Klose. Den Nachweis können Anspruchsberechtigte niederschwellig mit dem Schwerbehindertenausweis führen. Das Geld soll den Menschen helfen, höhere Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Sinnesbeeinträchtigung zu decken – wie zum Beispiel die Finanzierung einer Begleitperson.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fax

49 611 32719 4666

Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

E-Mail: presse(at)hsm.hessen.de