Teenager springt in die Luft

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Kinderrechte brauchen besondere rechtliche Verankerung!

  

Die Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte in Hessen, Miriam Zeleke, kritisiert die Umsetzung der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Vorhaben zur Grundgesetzänderung für Kinderrechte und erinnerte erneut an die auf Bundesebene bestehenden Kritikpunkte: „Die geplante Erweiterung von Grundgesetzartikel 6 der Großen Koalition bleibt in der momentanen Form hinter vielem zurück, was Fachverbände und die UN-Kinderrechtskonvention schon länger fordern. Gerade deshalb braucht es eine stärkere Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz. Die geplante Erweiterung der Bundesregierung ist zwar längst hinfällig – in dieser Form jedoch nicht bestimmt genug und somit kaum ausreichend!“

Miriam Zeleke begründet dies auch mit einer besonderen Generationengerechtigkeit. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wird der Staat dazu verpflichtet, die Interessen von Heranwachsenden schon heute zu fokussieren. „Kinderrechte machen eine Gesellschaft zukunftsfähig, von ihnen profitieren nicht nur Kinder und ihre Familien in der Gegenwart. Auch zukünftige Kinder und deren Familien erfahren Förderung und Stärkung in ihrer gesellschaftlichen Rolle, wenn Kinderrechte konsequent umgesetzt werden – dafür braucht es jedoch verbindliche Rahmenbedingungen, die nur durch entsprechend starke Formulierungen im Grundgesetz möglich werden“, so Miriam Zeleke weiter.

Mit der Berufung von Miriam Zeleke hat die hessische Landesregierung bereits letztes Jahr die besondere Bedeutung von Kinderrechten herausgestellt, ist Hessen doch das einzige Bundesland, das eine hauptamtliche Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte engagiert hat. Mit diesem besonderen Zeichen und neuen Projekten möchte Hessen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Breite der Gesellschaft weiter fest verankern – ein Ziel, das so bereits im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Gerade die zurückliegenden Wochen und Monate haben gezeigt, dass nicht nur Kinder und Jugendliche von einer Stärkung ihrer Rechte profitieren. „Die Stärkung der Rechte von Kindern ist auch eine Stärkung der Interessen ihrer Eltern, denn Kinder sind immer auch Teil eines Familiensystems“, so Miriam Zeleke.

Mehr Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/familie-soziales/kinder-und-jugendliche/landesbeauftragte-fuer-kinder-und-jugendrechteÖffnet sich in einem neuen Fenster.