„Wir als Verantwortliche in den Ländern unterstützen das europäische Ziel, dass Diskriminierung effektiv bekämpft werden muss. Niemand darf aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Gerade außerhalb von Ausbildung und Beruf, vor allem in der sozialen Sicherung, ist dieses Ziel auf europäischer Ebene jedoch noch nicht ausreichend verankert. Deshalb rufen wir die Bundesregierung auf, ihren bestehenden allgemeinen Vorbehalt gegenüber dem Richtlinienvorschlag der EU aufzugeben und ihre Bedenken offen darzulegen, um so einen Kompromiss zu ermöglichen“, sagt Hessens Sozialministerin Heike Hofmann.
Deutschland ist der einzige EU-Mitgliedsstaat, der seine Bedenken in den Verhandlungen zum Abschluss der Richtlinie bislang nicht konkretisiert hat. Studienergebnisse etwa der EU-Grundrechteagentur belegen jedoch, dass Diskriminierung aufgrund der genannten Merkmale weiterhin verbreitet und Teil der Lebensrealität vieler Betroffener ist. Auch die hessischen Beratungsstellen sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnen seit einigen Jahren einen kontinuierlichen Anstieg der Anfragen – ungeachtet einer immer noch hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle. „Das zeigt, dass Handlungsbedarf besteht und dass auch auf EU-Ebene eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, wie Diskriminierungsschutz weiter gestärkt werden kann, erfolgen muss. Schließlich sind die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung allgemeines Menschenrecht“, so Hofmann.