MInisterin Hofmann steht mit weiteren Personen vor einem Aufsteller mit dem Titel "Interdiszilinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle".

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Sozialministerin Hofmann besucht Frühförderstelle der Behindertenhilfe Offenbach

Sozialministerin Heike Hofmann hat die Frühförderstelle der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach sowie die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen besucht, um sich vor Ort ein Bild von deren Arbeit für Familien mit behinderten Kindern zu machen.

Hintergrund des Besuchs ist, dass kürzlich mit den von allen Vertragspartnern geleisteten Unterschriften rückwirkend zum 1. Januar 2025 die Vereinbarung zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Hessen in Kraft getreten ist. Sie wurde zwischen Kommunalen Spitzenverbänden, Krankenkassenverbänden als Trägern der Rehabilitation sowie der Liga der Freien Wohlfahrtspflege als Vertreterin für die Leistungserbringer in mehrjährigen Verhandlungen abgestimmt. „Damit ist aus Sicht des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales eine tragfähige Grundlage geschaffen worden, um das bewährte System der Frühberatung und -förderung verlässlich weiterzuführen – denn so wie hier in Offenbach leisten in jeder hessischen Kommune Frühförderstellen tolle und wertvolle Arbeit für behinderte Kinder und ihre Familien“, sagte Sozialministerin Hofmann im Rahmen ihres Besuchs.

Begleitung und Unterstützung von Anfang an

„Das besondere an Frühförderstellen ist, dass sie Familien vor Ort in ihren Lebensbezügen begleiten und von Anfang an dabei unterstützen, größtmögliche Teilhabechancen für die Kinder zu erreichen. Auch die Anbindung der Familie im Sozialraum ist Teil der Arbeit, um Exklusion entgegenzuwirken. Interdisziplinäres Zusammenwirken von verschiedenen Fachkräften aus Pädagogik und Medizin für Kind und Familie ist hierbei unerlässlich“, so Eva Klein, Leiterin der Frühförderstelle, zur Arbeit der Einrichtung.

Das Land ist bei der Vereinbarung zur Frühförderung kein Vertragspartner im rechtlichen Sinne, es unterstützt die Frühförderstellen aber seit mehr als 25 Jahren: „Hessen ist bei der Frühförderung behinderter Kinder bundesweit federführend“, betonte Ministerin Hofmann. „Das Land leistet dabei auf freiwilliger Basis einen umfangreichen finanziellen Beitrag und fördert die allgemeinen sowie die speziellen Frühförderstellen für hör- und sehgeschädigte Kinder mit mehr als vier Millionen Euro jährlich und unterstützt so die hervorragend ausgebaute Versorgungsstruktur“, sagte Hofmann.

Darüber hinaus fördert das Land Hessen seit vielen Jahren die Arbeitsstelle Frühförderung, die sich in Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft Frühe Hilfen in Hessen e. V. befindet und in den Räumlichkeiten der Behindertenhilfe Offenbach ihre Büros hat. „In der Arbeitsstelle laufen alle Fäden im Bereich der Frühförderung zusammen. Durch intensive überregionale Netzwerkpflege und dank eines bedarfsorientierten Fortbildungsprogramms ist die Arbeitsstelle für alle Frühförderstellen in Hessen seit jeher ein kompetenter Ansprechpartner“, betonte Nancy Munsche, Leiterin der Arbeitsstelle.

Wirkungsvolle Grundlagen durch Landesrahmenvereinbarung

Die Verhandlungen zur neuen Landesvereinbarung wurden während des gesamten Zeitraums durch das Sozialministerium beratend begleitet. Die laut Bundesgesetzgebung vorhandene Möglichkeit, eine hessische Rechtsverordnung Frühförderung zu erlassen, habe man dabei bewusst nicht gewählt, da eine Landesrahmenvereinbarung mehr Möglichkeiten biete, um wirkungsvolle Grundlagen für behinderte Kinder und ihre Familien zu schaffen. „Dass das jetzt gelungen ist, freut mich außerordentlich“, so Hofmann weiter.

„Die Förderung von Kindern mit Behinderungen in sehr frühem Alter schafft die Grundlage für Inklusion. Darin sehen wir einen unverzichtbaren Beitrag gegen soziale Ausgrenzung und für gesellschaftliche Teilhabe. Das gemeinsame Engagement der Vertragspartner und des Landes garantiert, dass Familien und ihre Kinder auch in Zukunft die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, schloss Sozialministerin Hofmann.

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