Sozialministerin Heike Hofmann hat der Stadt Langen für die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Polizeistation einen Förderbescheid über rund 95.000 Euro übergeben, den Bürgermeister Prof. Dr. Jan Werner für die Kommune entgegennahm. „Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Dass der Zugang zur Polizeistation in Langen barrierefrei gestaltet wird, ist beispielhaft und steht stellvertretend für Projekte in ganz Hessen, die mit unserem Förderprogramm zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) unterstützt werden“, sagte Ministerin Hofmann bei der Übergabe am Donnerstag.
„Wir freuen uns sehr, dass uns das Land Hessen über die Förderrichtlinie unterstützt“, sagte Bürgermeister Werner. „Das hilft uns dabei, eine Stadt zu schaffen, in der Menschen mit Einschränkungen gut, gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können. Hier maximale Eigenständigkeit zu ermöglichen, sei ein immer wichtiger werdendes Handlungsfeld für Politik und Gesellschaft, so Werner weiter.
Die Langener Polizeistation, die in einer Liegenschaft der Stadt untergebracht ist, ist nur durch eine Treppe erreichbar, zudem lassen sich die Eingangstüren nicht elektronisch öffnen. Geplant ist, einen Plattformlift und eine Gegensprechanlage sowie entsprechende Türen zu installieren, um den Zugang auch für Menschen mit Beeinträchtigung zu erleichtern. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf insgesamt rund 118.000 Euro. Die Differenz zur Fördersumme wird durch die Stadt getragen.
„Ob die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu einer Polizeistation wie hier in Langen, das Ausstatten einer Festhalle mit Blindenleitsystemen oder der Bau von Spielplätzen, die auch von Kindern mit Beeinträchtigungen genutzt werden können: Auf Grundlage unserer Förderrichtlinie zum Ausbau kommunaler Angebote im Sinne der UN-BRK schaffen wir gemeinsam mit den Kommunen inklusive Strukturen in Hessen. Wir sind überzeugt, dass davon alle profitieren. Wir haben bereits eine Menge erreicht, aber es bleibt noch viel zu tun. Ich lade alle Hessinnen und Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Ministerin Hofmann weiter.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention" sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.