Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Wahlrecht ab 16 bei der Europawahl

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 können erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Möglich ist das durch eine Reform des Europawahlrechts, die die Bundesregierung vor einem Jahr vorgenommen hat. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, Jugendministerin Heike Hofmann und Europaminister Manfred Pentz haben die jungen Neu-Wahlberechtigten sowie alle Erstwählerinnen und Erstwähler jetzt dazu aufgerufen, am Wahltag selbst oder im Vorfeld per Briefwahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

„Das Recht zur Teilnahme an einer demokratischen Wahl ist ein Privileg“, sagte Ministerpräsident Rhein und fügte hinzu: „Es ermöglicht, darüber mitzubestimmen, wie sich die Europäische Union in den nächsten Jahren entwickeln wird. Dieses besondere Recht stellt aber auch eine besondere Verantwortung dar. Daher ermuntere ich vor allem die jugendlichen Wähler: Nutzt die Möglichkeit zur politischen Teilhabe und begreift den 9. Juni als einen Festtag der Demokratie. Zum ersten Mal an einer Parlamentswahl teilzunehmen ist ein ganz besonderes Erlebnis.“ 

Interessen von jungen Menschen berücksichtigen

Jugendministerin Hofmann betonte: „Viele 16- und 17-Jährige auf dem ganzen Kontinent würden sich wünschen, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen zu dürfen. Dass junge Menschen in Deutschland das Recht zur Wahlteilnahme haben, begrüße ich ausdrücklich. Es ist wichtig, die Perspektiven junger Menschen in den politischen Betrieb einzubringen und ihre Interessen zu berücksichtigen. Daher rufe ich ihnen zu: Nutzt Euer Wahlrecht! Diskutiert mit Freunden und Familie, in der Schule und in Sportvereinen und macht Euch ein eigenes Bild davon, wie und wofür Ihr Euer Stimmrecht nutzen möchtet. Ich würde mich über eine hohe Wahlbeteiligung junger Menschen enorm freuen.“

Europaminister Pentz sagte: „In Deutschland wählen wir zwar erst am Sonntag, der Auftakt der Europawahlen ist aber schon morgen und beginnt in den Niederlanden. Dies zeigt die Dimension dieser Wahl. Es ist weltweit eines der größten demokratischen Ereignisse überhaupt. 27 unterschiedliche Länder wählen mit unterschiedlichen Wahlsystemen ein Parlament. So kann man in Estland zum Beispiel online abstimmen und in Deutschland, anders als in den meisten europäischen Ländern, schon ab 16 Jahren wählen. Dass dies überhaupt funktioniert, dass es trotz unterschiedlicher Wahlsysteme am Ende ein Ergebnis gibt, was alle akzeptieren, ist der Beweis, dass wir wirklich in Vielfalt geeint sind.“

Hintergrund:

Zur Europawahl am 9. Juni 2024 sind nach Angaben der Bundeswahlleiterin rund 65 Millionen Menschen in Deutschland wahlberechtigt – in der gesamten Europäischen Union (EU) waren es bei der Europawahl 2019 über 350 Millionen Wahlberechtigte.

Ende des Jahres 2023 lebten in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 1,4 Millionen Menschen, die als 16- und 17-Jährige nun an der Europawahl teilnehmen können. Insgesamt sind unter den Wahlberechtigten bis zu 5,1 Millionen potenzielle Erstwählerinnen und Erstwähler, die seit der letzten Europawahl das Wahlalter erreicht haben.

Die Absenkung des Wahlalters ist eine Besonderheit: Nur in drei weiteren EU-Ländern ist es aktuell möglich, sich mit 16 Jahren an der EU-Wahl zu beteiligen: in Österreich, Malta und Belgien.

 

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