Medizinischer Arbeitsschutz

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Der medizinische Arbeitsschutz befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen der Arbeit des Menschen und seiner Gesundheit. Ziel des medizinischen Arbeitsschutzes ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmenden bei allen Arbeitstätigkeiten zu erhalten und zu fördern.

Zusammen mit den anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit wie Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachleuten werden Arbeitsplätze daraufhin untersucht, ob im Rahmen der dort ausgeübten Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für Unfälle, Berufskrankheiten und sonstige Gesundheitsprobleme besteht. Weitere Informationen zum medizinischen Arbeitsschutz sowie zum Landesgewerbearzt finden Sie hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsmedizinÖffnet sich in einem neuen Fenster

Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen der Arbeitssicherheit

Mit der Richtlinie 89/391/EWG (Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit) hat der Rat der europäischen Gemeinschaften die rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit geschaffen.

In Deutschland bilden das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz mit den darauf aufbauenden Verordnungen wie der Gefahrstoffverordnung oder der Biostoffverordnung die rechtliche Basis. Diese verpflichten den Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften.

Von Bedeutung ist auch die auf dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz basierende Betriebssicherheitsverordnung, die Anforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung festlegt.

Link:

Arbeitsmedizin/Landesgewerbearzt (LGA): https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsmedizinÖffnet sich in einem neuen Fenster

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