Kinderrechte-Monitoring

Konzeptentwicklung Monitoring

Projekt: Juli 2021 bis Juni 2024

Hessen hat es sich zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zu fördern und folgt dabei den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss für den Aus- und Aufbau von Strukturen. 

Ein Kinder- und Jugendrechtemonitoring ist ein Baustein bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen und Teil der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses. Darin sind drei Zwischenberichte zur Bekanntmachung von Kinder- und Jugendrechten, zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen festgelegt. Für das Monitoring werden verschiedene methodische Verfahren angewandt, u.a. werden öffentlich zugängliche Statistiken des Landes Hessen ausgewertet, anonymisierte Befragungen von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und von 683 Kindern und Jugendlichen sowie 1.040 Erwachsenen durchgeführt.

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat hierfür das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) beauftragt. Die Monitoring-Stelle hat bereits eine herausragende Expertise und langjährige Erfahrung in der Begleitung und Beobachtung der Umsetzung von Kinderrechten auf Bundesebene. Sie arbeitet nach den Pariser Prinzipien und ist die einzige Stelle für ein unabhängiges Monitoring in Deutschland. Darüber hinaus ist sie in der Politikberatung und anwendungsorientierten Forschung zu Kinderrechten tätig und auch auf Länderebene gut vernetzt.

Zwischenberichte

Der erste Zwischenbericht wurde am 30. August 2023 veröffentlicht. Damit hat Hessen diesen wichtigen Meilenstein als erstes Bundesland erreicht.

Der zweite Zwischenbericht wurde am 20. September 2024 veröffentlicht. Der Fokus im zweiten Zwischenbericht liegt auf den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen.

Während beim ersten Zwischenbericht der Fokus noch auf der Bekanntheit der Kinder- und Jugendrechte lag, nahm das mit der Durchführung des Monitorings betraute Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) diesmal in den Blick, wie gut Beteiligungsrechte in Hessen umgesetzt werden. Dafür untersuchte die DIMR-Monitoring-Stelle von September 2023 bis Juni 2024 drei Teilbereiche: Voraussetzungen für eine Kultur der Beteiligung, die Kultur der Beteiligung im Bildungsbereich sowie die Kultur der politischen Beteiligung.

Finanzierung

Der Auftrag zur Konzepterarbeitung wird vollständig finanziert aus den Mitteln des Landes Hessen.

Ziele

Die hessische Landesregierung strebt an, im Land Hessen nachhaltig ein Kinder- und Jugendrechte-Mainstreaming zu etablieren und so die Verwirklichung der Kinder- und Jugendrechte in Hessen deutlich voranzubringen. Folgerichtig soll daher in Ergänzung zur Aufnahme der Kinderrechte in der Landesverfassung von Hessen und der Berufung einer Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte auch ein Überprüfungsmechanismus zum Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen entstehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt sehr, dass Hessen das erste Bundesland ist, welches ein Länder-Monitoring entwickelt.

Dabei soll schon die Entwicklung eines Konzepts für ein Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen kinderrechtsbasiert und damit partizipativ und kooperativ geschehen. Hierzu gehört die Zusammenarbeit mit der gesamten hessischen Landesregierung, insbesondere mit der Landesbeauftragten für Kinderrechte sowie mit Expertinnen und Experten im Feld Kinder- und Jugendrechte. Die Monitoring-Stelle wird darüber hinaus einen Beirat einrichten, der die Konzeptentwicklung begleitet, Perspektiven aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft stärkt sowie die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen einbringt.

Dem Beirat gehören auch Interessensvertretungen junger Menschen an. Ihr Wissen als Expertinnen und Experten wurden seit Beginn der Konzeptentwicklung mit einbezogen.

Wer weiß, welche Rechte Kinder und Jugendliche haben, kann sie umsetzen und wer seine Rechte kennt, kann sie wahrnehmen und für sie einstehen.

Miriam Zeleke Landesbeauftragte
Wiesbaden

Warum ist Monitoring wichtig?

Die Gesetze aus der UN-Kinderrechtskonvention sollen überall beachtet werden. Die Konvention wurde 1992 ratifiziert und ist auf der Ebene eines Bundesgesetzes. Dafür ist die Prüfung ihrer Umsetzung wichtig und es werden Daten und Informationen gesammelt. Dieses Wissen hilft, damit die Politik zum Leben von Kindern und Jugendlichen passt und dass die Landespolitik ihre Maßnahmen zur Stärkung der Kinder und Jugendrechte steuern kann. Durch regelmäßige Kontrollen in einem (Bundes-) Land merkt man auch, ob sich bei den Kinder-Rechten etwas verbessert oder verschlechtert hat.

Ansprechpartner

Claudia Kittel, Leiterin der nationalen Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, leitet das Projekt.
Walid Malik, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle, koordiniert das Projekt.