Übersicht Prämien §§ 3 - 7 HePAS 2020 (01.01.2020 bis 31.12.2023)
Stand 01.01.2020
Inhalt:
§ 3 HePAS Förderung von Praktika
§ 4 HePAS Probebeschäftigung
§ 5 HePAS Ausbildungsprämie (bis zu 14.000 €)
§ 6 HePAS Einstellungsprämie (bis zu 13.000 €)
§ 7 HePAS Inklusionsvereinbarung
§ 3 HePAS Förderung von Praktika
Förderung
Praktika mit mindestens 15 Std./Woche und einem Zeitraum von mindestens vier bis in der Regel sechs Wochen.
Prämie
1.000,00 €
Auszahlung
nach Ende des Praktikums (bei Nichtübernahme mit Tätigkeitsbescheinigung)mit Mittelabruf
§ 4 HePAS Probebeschäftigung.
Voraussetzungen
- Praktika im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit/Ausbildung
- Arbeitserprobung im Sinne § 45 SGB III (nicht für Praktika nach Schul- oder Studienordnung)
- keine Praktika von WfbM-Beschäftigten
- Beschäftigung von mindestens 15 Std./Woche
- Laufzeit von mindestens 4 bis in der Regel 6 Wochen- Ggf. Zustimmung der Arbeitsvermittlung (bei arbeitslos gemeldeten Personen)
- Sicherstellung der Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung durch eine Fachkraft
- Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen inkl. Unfallversicherungsschutz
- keine Urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle oder Spitzenbelastungen
- Aufgaben sollen nicht überwiegend Tätigkeiten ersetzen, für die i. d. R. ein Entgelt gezahlt wird.
§ 4 HePAS Probebeschäftigung
Förderung
Prämie
Prämie
mtl. 1.000,00 €
Auszahlung
nach Ende Probebeschäftigungals Gesamtbetrag auf Abruf des AG
Voraussetzungen
- Regelförderung § 46 SGB III oder Rehaträger (3 Monate) ==> HePAS-Förderung bei Förderung Arbeitsvermittlung oder Rehaträger ausgeschlossen
- Anschlussförderung möglich (Gesamtförderdauer 6 Monate)
- keine Unterscheidung Teilzeit und Vollzeit wie in den Vorgängerprogrammen
§ 5 HePAS Ausbildungsprämie (bis zu 14.000 €)
Förderung
- Grundprämie 7.000,00 €
- Zusatzprämie Privatwirtschaft/ Öffentlicher Dienst (gesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllt) 2.000,00 €
- Zusatzprämie Privatwirtschaft/ Öffentlicher Dienst (keine Beschäftigungspflicht) 3.000,00 €
- Zusatzprämie für Einstellung besonderer Zielgruppen 4.000,00 €
Prämie
siehe oben
Auszahlung
Drei Auszahlungstermine:
- erste Auszahlung nach Ablauf von 6 Beschäftigungsmonaten
- zweite Auszahlung nach Ablauf von 17 Beschäftigungsmonaten
- dritte Auszahlung nach Ablauf von 24 Beschäftigungsmonaten
Voraussetzungen
- Ausbildung i.S. BBiG unabhängig vom Alter (im Ausnahmefall auch Zweitausbildungen)
- Förderung auch ohne formelle Gleichstellung aber mit Teilhabebescheid (§ 68 (4) SGB IX)
- Förderung auch bei betrieblicher Ausbildung im Sinne § 66 BBiG und § 42m HwO
- Zusatzprämie für Einstellung folgender besonderer Zielgruppen (Personenkreis § 1 Abs.2 g-i):
- ==> Abgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- ==> Teilnehmer Projekt Berufliche Orientierung Inklusion Hessen (BOM)
- ==> Übergänger aus einer WfbM und Personen nach Abschluss einer Maßnahme nach § 55 SGB IX
§ 6 HePAS Einstellungsprämie (bis zu 13.000 €)
Förderung
- Grundprämie 6.000,00 €
- Zusatzprämie Privatwirtschaft/ Öffentlicher Dienstgesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllt 2.000,00 €
- Zusatzprämie Privatwirtschaft/ Öffentlicher Dienstwenn keine Beschäftigungspflicht vorliegt 3.000,00 €
- Zusatzprämie für besondere Zielgruppen 4.000,00 €
Prämie
siehe oben
Auszahlung
Drei Auszahlungstermine:
- erste Auszahlung nach Ablauf von 6 Beschäftigungsmonaten
- zweite Auszahlung nach Ablauf von 17 Beschäftigungsmonaten
- dritte Auszahlung nach Ablauf von 24 Beschäftigungsmonaten
Voraussetzungen
- Arbeitsplatz mit tariflicher/ortsüblicher Bezahlung/ Beschäftigung mind. 12 Monate- Prämienförderung je Person nur einmal bei demselben AG
- Übergang von Ausbildung in Einstellung beim selbem Arbeitgeber: Grundprämie 6.000,00 €
- Zusatzprämie für Einstellung folgender besonderer Zielgruppen (Personenkreis § 1 Abs.2 g-i):
- ==> Abgänger mit sonderpädagogischer Förderbedarf
- ==> Teilnehmer Projekt Berufliche Orientierung Inklusion Hessen (BOM)
- ==> Übergänger aus einer WfbM und
- ==> Personen nach Abschluss einer Maßnahme nach § 55 SGB IX
- Besonderheiten:
- Personenkreis § 1 Abs. 2 h - 15 Stunden Arbeitszeit ausreichend!
- AG die Personenkreis § 1 Abs. 2 g-i aus der Ausbildung übernehmen, erhalten zur Grundprämie eine Zusatzprämie von 2.000 €.
- Keine Förderung von Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II
§ 7 HePAS Inklusionsvereinbarung
Prämie
2.000,00 €
Auszahlung / Voraussetzungen
Für den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen, die erstmals nach dem 01.01.2020 geschlossen und nach § 166 Abs. 1 Satz 6 SGB IX gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit und dem zuständigen Integrationsamt angezeigt werden, wird innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung beim zuständigen Integrationsamt eine einmalige Prämie von 2.000 Euro gewährt.