Dr. Elisabeth Selbert (1896-1986), Juristin und Politikerin, stammte aus Kassel. Als dreißigjährige Mutter von zwei kleinen Kindern holte sie 1926 ihr Abitur nach, und absolvierte danach in Marburg und Göttingen als eine von fünf Frauen unter 300 Studenten das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. Sie promovierte und erhielt 1934 als eine der letzten Frauen in Deutschland ihre Zulassung als Anwältin, kurz bevor das nationalsozialistische Regime Frauen den Zugang zum Anwaltsberuf vollständig verwehrte. Ihr Ehemann war 1933 seiner beruflichen und politischen Funktionen enthoben worden, und sie musste bis zum Ende der Diktatur als Rechtsanwältin die Familie allein ernähren.
Da Elisabeth Selbert in ihrer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin für Familienrecht eindringlich erfahren hatte, wie viel schlechter Frauen im Ehe-, Familien- und Arbeitsrecht gestellt waren, initiierte sie bereits 1946 als Mitglied der beratenden Landesversammlung die Einfügung dieses Artikels in die Verfassung des Landes Hessen.
1948 wurde sie als eine von vier Frauen in den 65 Mitglieder umfassenden Parlamentarischen Rat zur Erarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland berufen. Für Elisabeth Selbert war es eine Selbstverständlichkeit, dass in dem zukünftigen demokratischen Deutschland Frauen den Männern auf allen Rechtsgebieten gleichgestellt werden müssten. Ihr Antrag, die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz aufzunehmen, wurde zunächst abgelehnt. Daraufhin wandte sie sich mit einer zu diesem Zeitpunkt gänzlich unüblichen „außerparlamentarischen“ Kampagne an Presse und Öffentlichkeit und bewirkte damit den bis zum heutigen Tag sprichwörtlich gewordenen Beschwerdeansturm mit „Waschkörben“ voller Eingaben an den Parlamentarischen Rat. Nach zähen Verhandlungen gab dieser schließlich dem öffentlichen Druck nach und nahm am 18. Januar 1949 den von Elisabeth vorgeschlagenen Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in die Verfassung auf.