Elisabeth Selbert

Elisabeth Selbert-Preis

Der Elisabeth Selbert-Preis wird seit 1983 von der Hessischen Landesregierung in Anerkennung hervorragender Leistungen für die Verankerung und Weiterentwicklung von Chancengleichheit von Frauen und Männern vergeben. Der aus Hessen stammenden Juristin Dr. Elisabeth Selbert, Namensgeberin des Preises, ist der Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz zu verdanken. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz heißt es seit dem 23. Mai 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

Ausgezeichnet werden Frauen und Männer, die in hervorragender Weise mit ihren Leistungen und ihrer gestalterischen Kraft für die Gesellschaft zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beigetragen haben. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert.

Der Elisabeth Selbert-Preis wird alle zwei Jahre von der Hessischen Landesregierung ausgeschrieben. Preiswürdig sind individuelle Einzelleistungen, Gesamtleistungen, ein Lebenswerk oder eine Gemeinschaftsleistung für die Gleichberechtigung. Ausgezeichnet werden können natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen. Die Adresse für die Bewerbung lautet: stabsstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de

  • 1983 Inge Kurz, Barbara Sichtermann, Ursula Wartmann, Gisela Wülffing
  • 1984 Margit Brückner, Angelika Buschkühl, Karin Stuhlert
  • 1985 Eva Koch-Klenske, Jutta Roitsch, Cora Stephan
  • 1986 Claudia Bier-Fleiter, Ulrike Growe, Gunhild Gutschmidt, Ilka Riemann
  • 1987 Susanne Bittorf, Elisabeth Kiderlen, Esther Schapira
  • 1988 Vera Slupik
  • 1989 Helga Dierichs, Katharina Sperber
  • 1990 Ute Enders-Dragässer, Claudia Fuchs, Elisabeth Koch, Ellen Lorentz
  • 1991 Gabi Lampert, Redaktion Frankfurter Frauenblatt
  • 1992 Mechthild Veil
  • 1993 Angelika F. Pfalz, Astrid Springer
  • 1994 Gabriele Frohnhaus, Martina Ritter
  • 1995 Martina I. Kischke, Team Radio unfrisiert
  • 1996 Marijon Kayßer, Elke Zimprich
  • 1997 Ulrike Holler, Dagmar Klein
  • 1998 Hiltrud Schröter, Ulrike Thomas
  • 1999 Monika Held, Kerstin Kilanowski, Rosvita Krausz
  • 2000 Gülay Caglar, Silvia Kordes, Sibylle Gienger, Martina Sproll
  • 2001 Brigitte Bohnke, Redaktionsteam von Ariadne
  • 2002 Kerstin Wolff, Stefanie Wöhl
  • 2003 Elke Jonigkeit, Martina Keller
  • 2006 Gisela Erler, Elke Schüller
  • 2007 Maria von Welser
  • 2009 Serap Cileli
  • 2011 Hannelore Ratzeburg
  • 2013 Otti Geschka
  • 2015 Uschi Madeisky, Ulla Ziemann, Erica von Moeller, Juliane Thevissen
  • 2017 Gabriele Möhlke
  • 2019 Birgit Schäfer, Anja Braselmann
  • 2021 Prof. Dr. Vera Regitz-Zagrosek

Dr. Elisabeth Selbert (1896-1986), Juristin und Politikerin, stammte aus Kassel. Als dreißigjährige Mutter von zwei kleinen Kindern holte sie 1926 ihr Abitur nach, und absolvierte danach in Marburg und Göttingen als eine von fünf Frauen unter 300 Studenten das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. Sie promovierte und erhielt 1934 als eine der letzten Frauen in Deutschland ihre Zulassung als Anwältin, kurz bevor das nationalsozialistische Regime Frauen den Zugang zum Anwaltsberuf vollständig verwehrte. Ihr Ehemann war 1933 seiner beruflichen und politischen Funktionen enthoben worden, und sie musste bis zum Ende der Diktatur als Rechtsanwältin die Familie allein ernähren.

Da Elisabeth Selbert in ihrer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin für Familienrecht eindringlich erfahren hatte, wie viel schlechter Frauen im Ehe-, Familien- und Arbeitsrecht gestellt waren, initiierte sie bereits 1946 als Mitglied der beratenden Landesversammlung die Einfügung dieses Artikels in die Verfassung des Landes Hessen.

1948 wurde sie als eine von vier Frauen in den 65 Mitglieder umfassenden Parlamentarischen Rat zur Erarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland berufen. Für Elisabeth Selbert war es eine Selbstverständlichkeit, dass in dem zukünftigen demokratischen Deutschland Frauen den Männern auf allen Rechtsgebieten gleichgestellt werden müssten. Ihr Antrag, die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz aufzunehmen, wurde zunächst abgelehnt. Daraufhin wandte sie sich mit einer zu diesem Zeitpunkt gänzlich unüblichen „außerparlamentarischen“ Kampagne an Presse und Öffentlichkeit und bewirkte damit den bis zum heutigen Tag sprichwörtlich gewordenen Beschwerdeansturm mit „Waschkörben“ voller Eingaben an den Parlamentarischen Rat. Nach zähen Verhandlungen gab dieser schließlich dem öffentlichen Druck nach und nahm am 18. Januar 1949 den von Elisabeth vorgeschlagenen Gleichheitsgrundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in die Verfassung auf.

Mit dem Elisabeth-Selbert-Preis zeichnet das Land Hessen seit 1983 Menschen aus, die mit ihren Leistungen in Alltag, Beruf oder Wissenschaft dazu beitragen, Chancengleichheit und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft weiterzuentwickeln. „Wir würdigen mit dieser Auszeichnung gezielt Frauen und Männer, die mit ihrem Engagement, ihrem Mut, ihrer Kreativität und ihrer gestalterischen Kraft die Gleichberechtigung weiter vorantreiben, auch wenn sie in unserer Gesellschaft verankert ist und von vielen bereits gelebt wird“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann anlässlich der Veröffentlichung der Ausschreibung.

Der Elisabeth-Selbert-Preis wird alle zwei Jahre von der Hessischen Landesregierung verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert. Eingereicht werden können individuelle Einzelleistungen, Gesamtleistungen, ein Lebenswerk oder eine Gemeinschaftsleistung. „Mit dem Selbert-Preis sollen diejenigen eine Anerkennung erfahren, die mit ihrem Tun neue Impulse zur Beantwortung der weiter aktuellen wie gleichsam grundlegenden gesellschaftlichen Frage der Gleichberechtigung geben“, so Hofmann weiter.

Mit der Auszeichnung erinnert die Landesregierung an die 1896 in Kassel geborene Juristin Elisabeth Selbert, die sich zeitlebens erfolgreich und nachhaltig für die Rechte der Frauen engagiert hat und die eine der vier Mütter des Grundgesetzes ist. Durch ihren nie nachlassenden Einsatz ist ihr die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes zu verdanken. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es seit dem 23. Mai 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Hintergrundinformationen:

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Der Vorschlag oder die Bewerbung muss die Leistung, die ausgezeichnet werden soll, klar benennen sowie darlegen, worin das besondere nachprüfbare Engagement besteht. Die Adresse für die Bewerbung lautet:stabsstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de

Mit dem Vorschlag oder der Bewerbung ist gegebenenfalls die zu würdigende Arbeit beizufügen. Eigenbewerbungen sind möglich. Die Bewerbungsfrist endet am Mittwoch, 15. Januar 2025. Der Termin der Preisverleihung im Jahr 2025 wird noch bekanntgegeben.