Die Arbeitswelt verändert sich so schnell verändert wie noch nie. Und selbstverständlich finden die übergreifenden Entwicklungen der Globalisierung, der Digitalisierung, der Flexibilisierung und des demographischen Wandels ihr Echo auch in den alltäglichen betrieblichen Arbeitsbedingungen der hessischen Betriebe. Gerade angesichts dieser Veränderungen ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt sowie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten so wichtig wie nie. Prozesse der technologischen Transformation aber auch moderne Managementkonzepte und neue Formen der Betriebsorganisation verändern den Arbeitsalltag und ganze Berufsbilder.
Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe des staatlichen Arbeitsschutzes durch Beratung und Überwachung von Betrieben die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit für alle Beschäftigen in allen Branchen und bei sämtlichen Tätigkeiten zu erreichen. Hierbei umfasst ein angemessener Arbeitsschutz mehr als die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten, denn neben den technischen Risiken nehmen auch psychische, soziale und zeitliche Belastungen bei der Arbeit zu.
Wirkungsvoller Arbeitsschutz wird präventiv tätig. Er beruht auf einem Dialog zwischen den Betrieben und den Aufsichtsbehörden sowie mit weiteren Expertinnen und Experten. Nur so kann das gemeinsame Ziel der Schaffung einer guten Qualität der Arbeit dauerhaft erreicht werden.
Im Unternehmen trägt die Arbeitgeberseite, also das Management, die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten. Das Management bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterstützen, ist eine weitere Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Fehlt allerdings die Einsicht oder Bereitschaft, den für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geforderten Schutz zu gewähren, kommen auch die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen zum Einsatz.
Die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen überwachen die Einhaltung der nationalen und europäischen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einschließlich
- der menschengerechten Gestaltung der Arbeit,
- dem Inverkehrbringen von Produkten,
- dem sicheren Betrieb von Geräten und Anlagen sowie
- der Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe und Gemische sowie
- die Medizinprodukte.
Darüber hinaus werden Hersteller und Herstellerinnen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, betriebliche Fachkräfte sowie Beschäftigte und deren Interessenvertretungen bei der Einhaltung dieser rechtlichen Verpflichtungen beraten.
Die Aufgabenschwerpunkte der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen liegen auf der Prävention von Sicherheitsrisiken und gesundheitlichen Belastungen in der Arbeitswelt sowie auf dem Schutz von Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unsicheren Produkten sowie gefährlichen Stoffen und Gemischen. Dabei werden die Belange unterschiedlicher Beschäftigtengruppen berücksichtigt.
Aufbau der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen
Der staatliche Arbeitsschutz und die Produktsicherheit sind in Hessen zweistufig gegliedert: die fachliche Steuerung liegt bei der Fachabteilung III Arbeit im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Sie übt die Fachaufsicht über die Arbeitsschutz-Dezernate sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien aus und berät die Ressortleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit. Außerdem begleitet sie die Rechtssetzung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene und vertritt die Position der hessischen Aufsichtsbehörden in unterschiedlichen fachlichen Kontexten und Gremien.
Weitere Informationen sowie Organigramme zum Aufbau des staatlichen Arbeitsschutzes in Hessen finden Sie hier: http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-und-produktsicherheit-hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die regelmäßig erscheinenden Hessischen Jahresberichte ‒ Arbeitsschutz und Produktsicherheit werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Information und Beratung
Die Umsetzung des staatlichen Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit in den Regionen erfolgt in Hessen durch die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel an insgesamt sechs Standorten. Das Aufsichtspersonal in den Regierungspräsidien überwacht den Arbeitsschutz, berät die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und überprüft in den Betrieben die Beschäftigungsbedingungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren.
Bei Fragen, die einen konkreten Betrieb betreffen, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium der jeweiligen Region:
- RP Darmstadt und Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz/Landesgewerbearzt https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster
- RP Gießen und Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/arbeitnehmerschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster
- RP Kassel und Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe https://rp-kassel.hessen.de/sicherheit/arbeitsschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster
Links:
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik ‒ LASI
https://lasi-info.com/Öffnet sich in einem neuen Fenster - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster - Internet-Portal „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ‒ GDA“
https://www.gda-portal.de/DE/Home/Home_node.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster - Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
https://osha.europa.eu/deÖffnet sich in einem neuen Fenster