Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen sind aus der moderne Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Für eine Vielzahl von Beschäftigten ist der tägliche Einsatz von Arbeitsstoffen ein fester Bestandteil ihrer Berufstätigkeit.
Diese Arbeitsstoffe können in die großen Gruppen der Gefahrstoffe (Chemikalien) und der biologischen Arbeitsstoffe (Mikroorganismen) unterteilt werden. Da diese Stoffe die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können, sehen die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und die Biostoffverordnung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor.
Eine weitere Gruppe von Arbeitsstoffen, bei deren Anwendung besondere Schutzvorschriften beachtet werden müssen, sind die Sprengstoffe. Das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen geben einen genauen Handlungsrahmen für Tätigkeiten mit dieser gefährlichen Substanzgruppe vor.