Bio- und Gefahrstoffe

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Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen sind aus der moderne Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Für eine Vielzahl von Beschäftigten ist der tägliche Einsatz von Arbeitsstoffen ein fester Bestandteil ihrer Berufstätigkeit.

Diese Arbeitsstoffe können in die großen Gruppen der Gefahrstoffe (Chemikalien) und der biologischen Arbeitsstoffe (Mikroorganismen) unterteilt werden. Da diese Stoffe die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können, sehen die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und die Biostoffverordnung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten vor.

Eine weitere Gruppe von Arbeitsstoffen, bei deren Anwendung besondere Schutzvorschriften beachtet werden müssen, sind die Sprengstoffe. Das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen geben einen genauen Handlungsrahmen für Tätigkeiten mit dieser gefährlichen Substanzgruppe vor.

Informationen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gefährdungen können sich insbesondere durch bestimmte Arbeitsstoffe sowie den Umgang mit diesen Stoffen ergeben.

In der Gefahrstoffverordnung sind die Pflichten des Arbeitgebers zum Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (unter anderem Ermittlungspflicht, allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen). Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung giftige und sehr giftige Stoffe in den Verkehr bringt, muss gemäß der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Chemikalien-Verbotsverordnung) eine Sachkunde nachweisen.

Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster:
Links:

  • Schutz der Beschäftigten

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen treten in unterschiedlichen Arbeits­bereichen auf, wie z.B. in der Biotechnologie, der Nahrungsmittelproduktion, der Abfall- und Abwasserwirtschaft, bei der Altlastensanierung und im Gesundheitswesen.

Links: Arbeitswelt Hessen: Biologische ArbeitsstoffeÖffnet sich in einem neuen Fenster

  • Sichere Produkte in Beruf und Alltag

Sichere und konforme Produkte schützen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen sowie die Wirtschaft. Die staatliche Überwachung in Hessen ist hier für Sie aktiv.

Weitere Informationen finden Sie hier: Zur Internetseite Arbeitswelt HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

  • Chemikaliensicherheit - Schutz der Beschäftigten und Verbraucher

Jeder von uns kommt täglich mit Chemikalien in Berührung – im Haushalt, am Arbeitsplatz und in der Freizeit. Einerseits bringen sie uns im Alltag Erleichterung, aber andererseits sind sie zum Teil für den Menschen, die Tiere oder die Umwelt gefährlich.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.arbeitswelt.hessen.de/geraete-und-produktsicherheit/chemikaliensicherheitÖffnet sich in einem neuen Fenster

  • Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.arbeitswelt.hessen.de/geraete-und-produktsicherheit/nicht-ionisierende-strahlungÖffnet sich in einem neuen Fenster

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